Herzlich willkommen im SEO Forum der ABAKUS Internet Marketing GmbH
registrieren registriertes Mitglied
Ja, aus gutem Grund verzichten viele aktuell alle auf den "Cookie Consent": Das "berechtigste Interesse" erfordert lediglich eine allgemeine Abwägung, eine Einwilligung zur Datenverarbeitung hingegen muß man nachweisen können. Einzeln, für jeden Nutzer. Zudem wären von unter 16 Jährigen eingeholte Einwilligungen nichtig.vortex hat geschrieben:Fakt ist: wenn die Pflicht zur Zustimmung tatsächlich rechtlich bindend wird, können 95% der Seiten mit dem Refinanzierungsmodell SEO-Traffic/Adsense einpacken.
Und was genau musst Du tun? In dem Text von Google steht.Hanzo2012 hat geschrieben:[...] Da steht nämlich drin, was du mit europäischen Besuchern zu tun hast, wenn du nicht gegen die AdSense-Richtlinien verstoßen und somit deinen Account gefährden möchtest.
Wie immer: SchwammigSie verpflichten sich, wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass ein Endnutzer sich mit dem Speichern und dem Zugriff auf Cookies, gerätespezifische Informationen, ortsbezogene oder sonstige Daten auf dem Gerät des Endnutzers im Zusammenhang mit den Diensten einverstanden erklärt, wo dies gesetzlich erforderlich ist.
Quelle: https://drschwenke.de/dsgvo-tracking-co ... ecksspiel/Google hat zuletzt für Verunsicherung mit der Ankündigung gesorgt, von den Verwendern seiner Tools eine Einwilligungspflicht einzufordern (zumindest eindeutig im Fall der Nutzung der Google-Dienste zu Werbezwecken). D.h. wenn Sie Analytics oder Adwords zu Werbezwecken einsetzen, müssen Sie entsprechend Googles Nutzungsbedingungen ein Opt-In einführen.
Doch diese „Pflicht“ ist nicht neu. Sie stand so ähnlich auch schon vorher in der Einwilligungs-Richtlinie von Google. Ferner ist es m.E. eine aus der Sicht Googles nachvollziehbare Formulierung. So kann Google bei Streitigkeiten rund um den Datenschutz und in etwaigen Haftungsfällen immer darauf verweisen, Daten nur unter Annahme einer wirksamen Einwilligung zu verarbeiten.
[...]
Nutzer die gegen Googles Vorgaben verstoßen, begehen einen Vertragsbruch. Gleichzeitig wird der Verstoß bisher zumindest m.W. nicht durchgesetzt. Ansonsten würde Google auf einen Schlag der überwiegenden Mehrzahl der Nutzer kündigen müssen (man kann sich auch fragen, ob eine solche Pro-Forma-Pflicht überhaupt wirksam ist und sich Google auf sie berufen kann).
alles wurde bereinigt, gibt kein google, kein facebook oder sonst was auf meinen seiten. kein anayltics, kein adsense, kein adwords, kein facebookplugins nichts, nix, nada, niente....Eric78 hat geschrieben:Was wurde wann, wie wo, weshalb gebannt?
da gibs auch keine infos sondern nur blabla... sicher ist nur, dass nichts sicher ist und niemand so genau bescheid weiss.Eric78 hat geschrieben:Bitte lesen: https://lutz.donnerhacke.de/Blog/Der-pr ... -zur-DSGVO