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Ich tippe auf schlechte Argumentation seitens der Kläger, habe ich ja schon mehrfach erklärt.Melegrian hat geschrieben:Und die wenigen, die wegen der Bildersuche weiter gingen, verloren wohl bisher. Nach meiner Meinung, weil Google vermutlich die besseren Anwälte hatte und den Richtern (ebenso nur vermutlich) der Durchblick beim technisch Machbaren fehlte.
Von der original-Quelle aus einbinden ist grundsätzlich zulässig ( habe ich auch schon mehrfach erklärt -> Suchfunktion, wen es interessiert). Kopien sind aber unzulässig und das google-Bildersuche-Thumbnail-Urteil nicht nachvollziehbar.gh2000 hat geschrieben:Der rechtliche Punkt würde mich da mal sehr interessieren. Eigentlich ist es doch eindeutig: google scrapet ungefragt Bilder und bindet die auf der eigenen Seite ein. Da dürfte es doch nicht schwierig sein eine saftige Abmahnung plus Unterlassungserklärung durch zu kriegen?
<ironie> Wer sucht, der braucht ja auch nicht zu wissen, von wem die Bilder sind, wie die entstanden oder zu welchem Artikel die gehören, sondern nur zu wissen, wo er die schönsten oder passendsten, für eigene Zwecke frei verwendbaren Bilder am leichtesten finden und kopieren kann.</ironie>franzmeier hat geschrieben:Das ist ja nun endgültig eine extremste Frechheit!
hoppla die sind downfranzmeier hat geschrieben:In der mobilen Version verzichten Sie nun auch noch auf die Angabe der URL.
https://www.googlewatchblog.de/2013/03/ ... es-design/
Das ist ja nun endgültig eine extremste Frechheit!