Mensch Inter, du laberst echt ein Zeug zusammen...bist doch nicht etwas selbst einer der von dir so verhassten, dummen Hartz IV Menschen?Inter47 hat geschrieben:Nein, die Sicht der Dinge ist schon richtig. Einfach einmal ein paar Rechtsanwälte in Deutschland befragen, die sich mit diesem Thema auskennen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht für den Käufer gibt es in Deutschland tatsächlich nicht.manori hat geschrieben:Du redest immer noch wirres Zeug.Inter47 hat geschrieben: Nein, wenn Du einen Text erstellst, behältst Du auch bei einem Verkauf die Rechte daran. Ein ausschließliches Nutzungsrecht für den Käufer zu jeder Zeit und an jedem Ort den Text zu nutzen gibt es nicht, weil der Urheber dadurch alle seine Rechte verlieren würde.
Befass dich mal mit den Themen Urheberrecht und Nutzungsrecht. Dann wirst du hoffentlich erkennen, dass deine Aussagen so nicht ganz stimmen und Dinge vermengen, die zu trennen sind.
https://www.content.de/common/content/p/contractor_tos 5.3 sagt content.de - mit textbroker habe ich dazu auch schon geschrieben. Das ganze Spiel würde keinen Sinn ergeben, wenn der Autor das Nutzungsrecht nicht übergeben würde. Genau dafür wird er schließlich bezahlt, für seine ertextete Leistung!