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So handhabe ich es in der Regel, sofern ich die Person von der die Mail kam nicht kenne.Web-Schneiderei hat geschrieben:
Hin und wieder kommt es vor, dass die Mails ungelesen gelöscht werden. So etwas ist auch nicht in Ordnung.
Seit wann müssen Onlineshops innert 1 Stunde reagieren???? Nach dem EuGH heißt es: Das es genügt, wenn in dieser Zeit eine Reaktion erfolgt. Es ist aber keine Pflicht.Web-Schneiderei hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie es bei zum Teil gewerblichen Webkatalogen etc. es der Fall ist, aber Onlineshop-Betreiber sind beispielsweise verpflichtet, innerhalb von einer Stunde auf Support-Anfragen zu reagieren.
Wie gesagt, keine Ahnung, wie es bei anderen kommerziellen Webseiten aussieht, die Support-Mails erhalten. Gar nicht zu reagieren finde ich persönlich nicht okay.
Schau mal hier: https://t3n.de/news/urteil-shop-betreib ... lb-432991/pimpi hat geschrieben:Wo steht denn das geschrieben? Dann dürfte ja keiner mehr schlafenWeb-Schneiderei hat geschrieben:...aber Onlineshop-Betreiber sind beispielsweise verpflichtet, innerhalb von einer Stunde auf Support-Anfragen zu reagieren.
PS: Das LG Bamberg hat zwar dazu eine Entscheidung gefällt, diese ist aber höchstumstritten, insbesondere da sich der EUGH dazu nicht geäußert hat. Damit ist das Urteil nicht als richtungsweisend anzusehen.Web-Schneiderei hat geschrieben:Schau mal hier: https://t3n.de/news/urteil-shop-betreib ... lb-432991/pimpi hat geschrieben:Wo steht denn das geschrieben? Dann dürfte ja keiner mehr schlafenWeb-Schneiderei hat geschrieben:...aber Onlineshop-Betreiber sind beispielsweise verpflichtet, innerhalb von einer Stunde auf Support-Anfragen zu reagieren.
Ich halte es für teilweise unmöglich, aber das steht halt auf einem anderen Blatt!
aber nur, wenn keine Telefonnummer angegeben wurde.aber Onlineshop-Betreiber sind beispielsweise verpflichtet, innerhalb von einer Stunde auf Support-Anfragen zu reagieren.
Richtig, wenn ein Kontaktformular angegeben ist. Da die EU-Gesetzgebung aber über dem LG Bamberg steht, dürfte das Urteil letztlich ohne Bedeutung sein.xoni hat geschrieben:aber nur, wenn keine Telefonnummer angegeben wurde.aber Onlineshop-Betreiber sind beispielsweise verpflichtet, innerhalb von einer Stunde auf Support-Anfragen zu reagieren.
Und da dies seit dem 13. Juni 2014 Pflicht für alle Onlinehändler
geworden ist, dürfte der sich das Urteil von 2012 in Luft auflösen.
Rechnung senden, wenn jemand nicht zahlen will, aber lang kostenlose Besucher durch den Link erhalten hat, soll dieses Tool doch nutzen, interessiert mich nicht.also kurz: ich fühl mich gerade etwas angenervt von dieses Spinnern, die um Entfernung eines Links "bitten" um gleich noch eine Nötigung in Form von "sonst sehen wir uns gezwungen...google disavow...blabla" hinterher zu schicken.
Das kann nach hinten losgehen. Stelle dir mal vor, du bekommst einfach eine Rechnung, ohne dass die entsprechende Dienstleistung besprochen wurde. Würdest du sie einfach bezahlen?swiat hat geschrieben:Rechnung senden, wenn jemand nicht zahlen will, aber lang kostenlose Besucher durch den Link erhalten hat, soll dieses Tool doch nutzen, interessiert mich nicht.also kurz: ich fühl mich gerade etwas angenervt von dieses Spinnern, die um Entfernung eines Links "bitten" um gleich noch eine Nötigung in Form von "sonst sehen wir uns gezwungen...google disavow...blabla" hinterher zu schicken.
Gruss