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Nö, das was die Gerichte entscheiden ist das, was letztendlich umgesetzt wird.manori hat geschrieben: Die Landesdatenschutzbeauftragten stufen Adsense als Tracking ein und für Tracking ist für diese Spezialisten ein Opt-in erforderlich. Muss man nicht mitgehen, ist aber das, was Behörden dann letztlich umsetzen werden.
Soweit ich weiß, wird die Einstellung in der AdSense-Oberfläche erst seit heute berücksichtigt. Das würde erklären, warum du keinen Unterschied bemerkt hast.vortex hat geschrieben:Hatte schon die ganze Woche personalisierte Anzeigen aus und der Umsatz blieb in etwa gleich. Muss man über längere Zeit messen.
Man konnte bereits vorher nutzerbezogene Werbung ausschalten im Reiter "Anzeigenbereitstellung", was ich getan habe. Ich kann aber noch nicht sicher sagen, ob der Effekt exakt der gleiche warHanzo2012 hat geschrieben:Soweit ich weiß, wird die Einstellung in der AdSense-Oberfläche erst seit heute berücksichtigt. Das würde erklären, warum du keinen Unterschied bemerkt hast.vortex hat geschrieben:Hatte schon die ganze Woche personalisierte Anzeigen aus und der Umsatz blieb in etwa gleich. Muss man über längere Zeit messen.
Querdenker hat geschrieben:Die Gerichte werden im Sinne der kleinen Seitenbetreiber und "gegen" die Konzerne wie Google entscheiden.
Ihr werdet sehen, dass am Ende die Seitenbetrieber fast nichts zu tun haben werden und dass diese Hysterie total überzogen ist. Die Konzerne werden das korrekt machen müssen.
Außerdem: Wenn jemand meine Webseite mit Adsense besucht, dann will ich definitiv KEINE personalisierten Daten an Google weitergeben, im Gegenteil, ich will mit dieser Werbung verdienen, OHNE Daten an Google weiterzugeben. Korrekt ist, dass Google sich diese Daten (obwohl ich es nicht will) mit seinen Scripts holt!!
Das weiß auch jedes Gericht: Daher wird der Seitenbetreiber NICHT dafür zuständig sein, ein Opt-in einzuholen, dann nicht er gibt etwas weiter sondern Google holt sich die Daten!!! --> Zuständig ist Google. Punkt aus fertig.
Wenn Du vor Gericht steht, dann erkläre das so dem Richter und erkläre ihm, dass nur wegen der großen Konzerne dieses DSGVO Gesetz gemacht worden ist.
Der Richter wird dann für dich und gegen Google entscheiden. Google wird Anpassungen vornehmen müssen und Du wirst freigesprochen.
So wird es sein.
Anders wird es nur dann kommen, wenn ihr alle diese unsinnige opt-ins und opt-outs schon jetzt aus Angst einbaut. Dann verändert ihr die Realität. Das solltet aber keine von uns Seitenbetreibern tun! Niemand soll so ein opt-xxx einbauen, erst wenn die Gerichte entschieden haben und diese werden dann, wenn sich ALLE Seitenbetreiber weigern, die Arbeite der Konzerne zu übernehmen, im Sinne der Seitenbetreiber entscheiden und gegen Google entscheiden.
Es liegt an euch: Wenn ihr aus Angst übertriebene Dinge einbaut, dann wird die Realität verändert und es wird eine neue Wahrheit geschaffen: Da das alle eingebaut haben ist es wohl auch gesetzlich erforderlich werden alle glauben, inklusive der Richter.
Wenn ihr aber all, wie ich auch, diesen Schmarrn nicht einbaut, dann werden die Gerichte erkennen: Das war für die Konzerne vorgesehen also muss die Gerichtsentscheidung auch so ausfallen, dass die Seitenbetreiber es weiterhin nicht einbauen müssen, aber Google es tun muss oder Google es korrekt umsetzen muss.
Ich entscheidet durch die Größe der vorhandenen Angst, wie sich die Welt weiterentwickelt!
Wenn sich alle weigern ein opt-xxx einzubauen, wird die Zukunft anders aussehen, als wenn jetzt sehr viele aus Angst das schon einbauen, was Gerichte erst später zugunsten der Betreiber eintscheiden könnten und zuungunsten der Konzern.
BITTE LEGT DIE ANGST AB. DARAUF KOMMT ES JETZT AN. UND KOMMUNIZIERT DAS GENAU SO WEITER ANSTATT ANGST ZU HABEN.
Aber nur, wenn du dich gegen ein Bußgeld zur Wehr setzt. Abmahnungen wird es wohl kaum geben (können). Daher gilt in der Praxis zunächst die Auffassung der Landesdatenschützer als Handlungsempfehlung für die zuständigen Behörden. Erst danach greifen Gerichte ein.MonsieuL hat geschrieben:Nö, das was die Gerichte entscheiden ist das, was letztendlich umgesetzt wird.manori hat geschrieben: Die Landesdatenschutzbeauftragten stufen Adsense als Tracking ein und für Tracking ist für diese Spezialisten ein Opt-in erforderlich. Muss man nicht mitgehen, ist aber das, was Behörden dann letztlich umsetzen werden.
Und die gleichen Anwälte schreiben fast überall, dass nicht anonymisiertes Tracking und Adsense mit Tracking kein berechtigtes Interesse ist, sondern dass sehr wahrscheinlich das Datenschutzinteresse der User überwiegt. Denn niemand ist gezwungen Adsense, Plista oder Co einzusetzen. Es gibt grundsätzlich auch andere Monetarisioerungswege, als Daten von EU-Bürgern ohne Zustimmung an Dritte in einem Drittland weiterzugeben. Was sich am Ende durchsetzt, wird sich zeigen. So eindeutig ist das mit dem berechtigten Interesse jedenfalls nicht.MonsieuL hat geschrieben: Die Legitimation von Adsense wird in den Datenschutzgeneratoren, die von Anwälten angeboten werden und die zahlreich durchs Netz schwirren, meist auf das berechtigte Interesse gestützt. Wenn mich nicht alles täuscht steht sogar als Erwägungsgrund in der DSGVO drin, dass "Direktmarketing" (oder so) als berechtigtes Interesse anzusehen ist.
DU setzt aber das Skript ein und DU setzt Leser der Datenweitergabe aus. Damit bist DU auch verantwortlich. Denn Du bist NICHT gezwungen, Adsense einzusetzen. Du WLLST es nur.Querdenker hat geschrieben: Außerdem: Wenn jemand meine Webseite mit Adsense besucht, dann will ich definitiv KEINE personalisierten Daten an Google weitergeben, im Gegenteil, ich will mit dieser Werbung verdienen, OHNE Daten an Google weiterzugeben. Korrekt ist, dass Google sich diese Daten (obwohl ich es nicht will) mit seinen Scripts holt!!
Die gleichen Anwälte? Wohl eher die Anwälte, die dem Datenschutz-Hysteriker-Spektrum zuzurechnen sind.manori hat geschrieben:Und die gleichen Anwälte schreiben fast überall, dass nicht anonymisiertes Tracking und Adsense mit Tracking kein berechtigtes Interesse ist, sondern dass sehr wahrscheinlich das Datenschutzinteresse der User überwiegt.
Die Speicherung von AdSense-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Das ist natürlich ein absolutes Totschlagargument.manori hat geschrieben: Denn niemand ist gezwungen Adsense, Plista oder Co einzusetzen.
Die bringen aber vermutlich weniger Einnahmen. Deshalb liegt es im Interesse des Seitenbetreibers, besser funktionierende Werbeformen zu verwenden.manori hat geschrieben: Es gibt grundsätzlich auch andere Monetarisioerungswege, als Daten von EU-Bürgern ohne Zustimmung an Dritte in einem Drittland weiterzugeben.
manori hat geschrieben: Was sich am Ende durchsetzt, wird sich zeigen. So eindeutig ist das mit dem berechtigten Interesse jedenfalls nicht.
Nein konnte man nie.Man konnte bereits vorher nutzerbezogene Werbung ausschalten im Reiter "Anzeigenbereitstellung", was ich getan habe. Ich kann aber noch nicht sicher sagen, ob der Effekt exakt der gleiche war
Seit wann ist Remarketing nicht Nutzerbezogen... Lediglich das Sammeln von Interessens-Kategorieren auf Deiner eigenen Seite hast Du unterbunden. Mehr aber auch nicht.User-based ads – show ads based on users’ interests, demographics and Google Account information, and allow Google to collect visitation information from my site to create interest categories. Note that this control doesn't affect remarketing.
Ich sag es auch hier und dir nochmal, da manche einen Unterschied zwischen den Einstellungen machen. "Nutzerbezogene Anzeigen" und "nicht personalisierte Anzeigen" sind im Prinzip dasselbe und "Nutzerbezogene Anzeigen" konnte man schon immer ein oder ausschalten.Rem hat geschrieben:Nein konnte man nie.