Ja klar, würde ich auf jeden Fall so machen, denn die Variante mit dem erhobenen Zeitgefinger oder unnötige Ausschmückungen mit rechtlichen Informationen verwirren den Laien nur. Ein Anpassung an die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers ist ja kein negatives Merkmal.heinrich hat geschrieben:so positiv zu formulieren, dass es wie ein Qualitätsmerkmal erscheint