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Für eine (berechtigte) Abmahnung ist es notwendig, dass man sich in einem Wettbewerbsverhältnis befindet, also zumindest teilweise im selben Gewässer fischt.operator hat geschrieben:mal interessehalber: ist es eigentlich möglich den guten Mann für seine fehlerhafte Abmahnung
selbst abzumahnen und Ihm die dafür enstandenen Kosten in Rechnung zu stellen?