Beitrag
thom » 22.01.2005, 20:02 1.600 € Abmahnung wegen Marken-Suchbegriff in Adwordsanzeige
Wie ich erfahren habe schaut eine Muster-Unterlassungserklärung nach "Hamburger Brauch" anscheinend so aus. Die Unterlassungserklärung soll mal bei der IHK veröffentlicht worden sein.
www.ihk.de
-------------------------------------------------------------------------------
Musterunterlassungserklärung bei einer Abmahnung durch einen Verein
Unterlassungserklärung zum Aktenzeichen-Nr.:
Wir verpflichten uns - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich - gegenüber ...
(hier Abmahner eintragen)
1. es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr und zu Zwecken des Wettbewerbs wie folgt zu werben:
(Wettbewerbsverstoß eintragen)
2. für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens eine vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an ... (Abmahner eintragen) zu zahlen.
3. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klä-rung des zu unterlassenden Verhaltens und unter Verwahrung gegen die Kostenlast und Schadenersatzleistungen abgegeben.
__________ ____________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift)
-------------------------------------------------------------------------------
Was mich interessieren würde ist ob Ihr auf das ganze reagieren werdet und wenn wie.
Zuletzt geändert von
thom am 24.01.2005, 03:17, insgesamt 1-mal geändert.