So einfach ist es nun auch wieder nicht, man darf natürlich eine schwarze Suppe weiterhin als schwarz bezeichnen, wenn sie schwarz ist, aber zum Beispiel nur in der Beschreibung oder nicht in jedem Zusammenhang. Es gibt wie Du schon andeutest verschiedene Warenklassen und im Endeffekt kommt es auf die Verwechslungsgefahr an.
! Und sollte Autoflirt für die betreffende zutreffend sein, dann ist natürlich auch aUtoFliRt als verwechslungsfähig enthalten. !
Ich kenne es übrigens so, dass man dem, der nicht offensichtlich mutwillig eine Rufausbeutung betreibt erstmal eine friedliche Email schickt und ihm die Möglichkeit gibt, viel Geld zu sparen, in dem er die Sache innerhalb von 48h beseitigt. Die Mehrzahl aller Kanzleien macht das so, natürlich im Auge wer der potentiell abschreckend Abzumahnende ist.
Wenn jetzt Gelbe Seiten das Keyword GoYellow verwenden würde, würde die Geduld wahrscheinlich keine 48 Minuten dauern, aber das ist ja was Anderes. Wir melden die Marke an und kümmern uns dann zehn Jahre auch um solche Warnhinweis-Emails, wenn der Markeninhaber eine Verletzung mitteilt. Das machen die meisten Kanzleien so, weil dann einfach die Mandandten öfter mal was anmelden und treu bleiben, da läppert sich über die Jahre mehr zusammen, als bei diesem Negativbeispiel, dass ja offensichtlich harmlos ist außer dass es leider viele graue Haare verursacht hat.
Ich halte Keywords, die nicht sichtbar im Anzeigentext stehen, sowieso nur in besonderen oder eindeutigen Fällen für dramatisch, aber richtig, das kann ein Tanz auf dem Drahtseil sein und im Zweifelsfalls sollte man es lieber lassen.
Und jetzt sag mir, was man da so nicht stehen lassen kann.......
"Du wirst um die Zahlung nicht herumkommen. (doch)
Es wäre so einfach gewesen: Einfach das Wort anders schreiben:
AutoFlirt
AuTOFLirt
AuToFlIrT (Lieber nicht machen)
usw. Diese Wortmarken sind alle frei. Bis jetzt noch. Wortmarken werden immer in der entsprechenden Schreibweise geschützt. Klingt komisch, ist aber so. " (ist wirklich nicht so, müßte aber einleuchten, wo genau die Grenze liegt, kann natürlich im Einzelfall sehr strittig sein, aber Buchstaben anders schreiben hilft in den allermeisten Fällen nicht, das wäre eher ein Indiz für Vorsatz
)
Ich habe übrigens die Markenrechte für Rotes Auto und Internetflirt, also aufpassen.