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Das bedeutet nun aber, solche Umsätze sind in Zeile 42 (steuerFREIE Umsätze) der Umsatzsteuervoranmeldung einzutragen, nicht aber in Zeile 41 (SteuerPFLICHTIGE Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet). Dies geht auch eindeutig aus der beiliegenden Erklärung zur Voranmeldung hervor. Der Unterschied ist nach meinem Verständnis, dass du von Deutschland als Erfüllungsort der Dienstleistung ausgehst, was zwar eigentlich plausibel ist, im Umsatzsteuergesetz jedoch anders geregelt ist.Des weiteren erhalten sie Gutschriften der o.g. Unternehmen ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis. Der Ort der Leistung bestimmt sich in Ihrem Falle nach §3 a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 UStG. Der Empfänger Ihrer Leistungen gem. §3 Abs. 4 Nr.2 ist Unternehmer und hat seinen Sitz im Ausland, der Ort der sonst. Leistung befindet sich damit im Ausland und nicht im Inland und es handelt sich damit um nicht steuerbare Umsätze. Sofern diese Voraussetzungen bestehen bleiben, sind keine Umsatzsteuererklärungen abzugeben.
Hallo ihr Lieben,Southmedia hat geschrieben:- 0815popo ist der Meinung dass die aus dem Amazon-Partnernet entstehenden Umsätze in Zeile 21, Feld 41 eingetragen werden sollen (Inntergmeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr).
- lloy hingegen sagt dass die Umsätze in Zeile 42, Feld 45 gehören (Im Inland nicht steuerbare Umsätze) und nicht in Zeile 41, Feld 60 (Steuerpflichtige Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet). Da hat er wohl Zeile/Feld verwechselt bei 0815popo.