Herzlich willkommen im SEO Forum der ABAKUS Internet Marketing GmbH
Muss man dann noch irgendwie einen Satz dazu schreiben, dass erklärt das Amazon die Mehrwertsteuer überweisen soll? Wenn ja, gibt es da eine rechtlich festgelegte Formulierung?PROFORMA-RECHNUNG
Werbekostenerstattung für ausgelieferte Produkte - Januar 2012: EUR 999,99
Werbekostenerstattung für ausgelieferte Produkte - Februar 2012: EUR 999,99
----
Gesamtbetrag: EUR 999,99
Im Gesamtbetrag enthaltene Mehrwertsteuer: EUR 0,00*
*Gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren
Totaler Käse, 60 ist falsch, 45 ist seit Ende 2009 falsch, Rechnung kannst Du schreiben, muß aber nicht sein, der Zahlungsbeleg reicht aus.[DerHorst] hat geschrieben:Meine Steuerberaterin hat übrigens Zeile 40, Feld 60 genutzt (für die Anmeldung der Umsatzsteuer Vorauszahlung 1.Quartal 2012). Ist es jetzt doch Feld 60 oder Feld 45? Meine Steuerberaterin hat mir noch mitgeteilt, dass ich Amazon eine Rechnung stellen soll. Ich habe verstanden das ich die Rechnung mit 0% Mehrwertsteuer und dem Hinweis "Reverse-Charge-Verfahren" verfassen soll und meine und Amazon's USt-IdNr angeben, aber ich verstehe nicht ganz über was ich eigentlich eine Rechnung stellen soll. Schließlich will ich kein Geld, sondern nur das sie die Umsatzsteuer abführen. ^^
Ich stimme voll und ganz zu die Email in der die Gutschrift mitgeteilt wird reicht vollkommen aus. Alles andere mit Rechnung schreiben etc. ist einfach unfug.waneck hat geschrieben:Dann noch einmal ganz deutlich: Es ist laut Steuerrecht keine Rechnung erforderlich, die erhaltene Gutschrift ist als Belegt ausreichend.
Natürlich kannst Du aus Deiner Tankquittung immer noch eine Rechnung an die Tankstelle schreiben.