Wobei mir nach meiner Rechtsauffassung die Vorstellung fehlt, dass es weder zu Urteilen kommt noch der Schrems Beschwerde entsprochen wird, weil schlichtweg die rechtliche Grundlage für ein "Ablehnen" fehlt/nicht vorhanden ist. Andernfalls würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass ich weder ein Hausrecht habe noch eines Ausüben kann/darf. Hausrecht im Sinne von nur ich bestimme, wer in meinen Laden kommt.marc77 hat geschrieben: 12.01.2022, 08:11 Sobald der Ablehnen Button im Firstlayer aufgrund von Urteilen oder durch Google (da Google selbst gezwungen wird) kommt, geht meine PUR Lösung online.
Diese Schrems Beschwerde und auch die DSGVOdingenskirchen und schon die geistigen Vordenker der Privacy Ideologie haben einfach nicht weit genug gedacht. Und was nicht ausdrücklich verboten ist, ist folglich erlaubt. Der Ausdrücklichkeit, dass es einen Ablehnen Button geben muss und dann nur noch zur Wahl steht, dass man entweder zahlt oder Tracking erlauben muss, fehlt es aber. Eine freiwillige Entscheidung schließt zudem ja nicht aus, dass ich mir meinen Content nicht trotzdem bezahlt haben will.


