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Sorry, dann verstehe ich dein Problem nicht. Denn wenn er im ersten Jahr 50.000 € Umsatz hat, ist es doch selbstredend, dass die Kleinunternehmerregelung auf gar keinen Fall greifen kann. Ansonsten mal den Link den ich angegeben habe, von oben bis unten einschließlich aller Sonderfälle usw. lesen. Das ist meiner Meinung nach einer der besten Zusammenfassungen, die es im Moment zu diesem Thema gibt.staticweb hat geschrieben:@nur-für-mich
Es geht mir um die 50.000 € im ersten Jahr und nicht um das Herunterbrechen auf die anteiligen Monate. Letzteres habe ich nie in Frage gestellt.
> Seit wann sind Youtube-Einnahmen denn Umsatzsteuerpflichtig?
Alle Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig, solange du nicht davon befreit bist.
ich denke mal, das liegt an deiner persönlichen Überforderung, einem Thread mit mehr als drei Meinung zu folgen.staticweb hat geschrieben:> Sorry, dann verstehe ich dein Problem nicht. Denn wenn er im ersten Jahr 50.000 € Umsatz hat, ist es doch selbstredend, dass die Kleinunternehmerregelung auf gar keinen Fall greifen kann.
Bei 1.800 € monatlich wohl eher nicht.
Ich glaube du hast den Thread nicht von Anfang an gelesen.