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Sagst du damit, dass bis zum naechsten Jahr nichts getan werden muss? Als wir beim Finanzamt die Anmeldung gemacht haben, hiess es, dass er Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss. Stimmt das oder nicht? Was muss sonst noch gemacht werden?Rasputin hat geschrieben:Wenn dein Opa gerade seine ersten Einnahmen erzielt hat, muss er erst im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben. Bis dahin ist noch lange Zeit zum Informieren.
Google doch mal nach dem Stichwort "Kleinunternehmer". Dort findest du eine Menge Informationen, die auf deinen Opa zutreffen dürften. Kleinunternehmer müssen z.B. keine Umsatzsteuer ausweisen.domisum hat geschrieben:Als wir beim Finanzamt die Anmeldung gemacht haben, hiess es, dass er Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss. Stimmt das oder nicht? Was muss sonst noch gemacht werden?
Darunter steht:staticweb hat geschrieben:Danke für den Link. Du solltest den Inhalt aber auch mal durchlesen.
Ich lese dort:
Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:
im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro
und
im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.