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Egal wer da drin steht, wichtig ist nur wer das Geld bekommt, selbiger muss sich dann auch um Steuern usw kümmern.Myrtus hat geschrieben:Hallo, angenommen ich kümmere mich um die alte Website meiner Freundin/Freund, der auch im Impressum der Website steht.
Wenn ich dann aber die Einnahmen bekomme, (Ist nicht viel bissl Adsense) über mein Konto ganz normal und das auch so versteuere wie mit meinen eigenen Einnahmen dann kann er doch kein Ärger in irgend einer Form kriegen oder? Da er ja dennoch im Impressum steht aber das ja egal oder nicht?
Bei TG Beträgen nicht, um mehr gehts hier sicher auch nicht.Panelo hat geschrieben:Generell passiert bei so Kleinigkeiten eh kaum was... LG
Aha. Und wie soll das Finanzamt beispielsweise herausfinden, wer der "wirtschaftlich Berechtigte" bzw. "der RICHTIGE" sein soll, wenn niemand es sein will? Schließlich könnte man dann ja leicht den Fiskus umgehen, wenn sich niemand als verantwortlich bzw. "berechtigt" erklärt. Wäre ja zu einfach. Am Ende zählen daher für den Fiskus nur nachweisbare Tatsachen. Und eine Tatsache wäre ein regelmäßiger Zahlungseingang auf einem Konto einer Person.alexhell hat geschrieben:Derjenige, der wirtschaftlich Berechtigter ist, muss die Einkünfte versteuern. Nur weil es auf irgendeinem Konto eingeht, heißt das nicht, dass man es auch versteuern muss. [...] Nein, wichtig ist, dass der RICHTIGE die Einkünfte versteuert.
Nur, weil das Finanzamt mangels Informationen die Steuer falsch erhebt, wird es nicht richtig.Eric78 hat geschrieben: Aha. Und wie soll das Finanzamt beispielsweise herausfinden, wer der "wirtschaftlich Berechtigte" bzw. "der RICHTIGE" sein soll, wenn niemand es sein will?
Nicht, wenn man eine Mitwirkungspflicht hat.Schließlich könnte man dann ja leicht den Fiskus umgehen, wenn sich niemand als verantwortlich bzw. "berechtigt" erklärt. Wäre ja zu einfach.
Der Zahlungseingang weist was nach? Einkünfte? Gewinne? Wenn das stimmen würde, dann brauch ich zukünftig keine Gewinnermittlung machen, sondern schicke dem FA nur noch meine Kontoauszüge.Am Ende zählen daher für den Fiskus nur nachweisbare Tatsachen. Und eine Tatsache wäre ein regelmäßiger Zahlungseingang auf einem Konto einer Person.
Natürlich hakt das Finanzamt gerne mal nach, wenn es erkennt, dass z.B. die Freundin überhaupt keinen Plan von Webdesign o.ä. hat. Oder wenn Er und Sie sich trennen und sie nach 2 Jahren Trennung auf einmal die Steuer für ihn übernehmen muss. Dann wird schnell gesagt, ist doch nicht mein Geld, habe ich alles an XY ausgekehrt. Und dann hat der TO rückwirkend für 10 Jahre ein Problem.Wenn sich jemand als verantwortlich gegenüber dem Finanzamt erklärt, dann ist in der Tat so, wie du sagst. ... Mein Steuerberater sagt immer: "Plausibel muss es für das FA sein".