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Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.micky005 hat geschrieben:
Nun schickt der Kunde Kündigung per email, der Kunde bedauert es sei nicht geplant gewesen,er habe einen Onlineshop Vermarkter gefunden der seine Produkte vermarktet,daher brauche er die website gar nicht mehr.
Kunde schlägt vor 120€ zurückzahlen und den Rest behalten vom vereinbarten Festpreis.
So gesehen stimmt das schon. Man kann sie auch zum Nordpol schicken und sich zu Weihnachten Hoffnung machen. Aber das geht in diesem Context vielleicht zu weit :)catcat hat geschrieben:Die können durchaus Dein ganz persönlicher Wunschzettel sein :D
Dann müssen sie noch Transparent und Verständlich sein. Da kommt es wirklich auf Details an. Eigentlich darf in AGB nichts stehen, was nicht sowieso gängige Geschäftspraxis sein könnte und auch so zu erwarten wäre.Sie dürfen nur nicht mir anderen Gesetzen kollidieren und den Kunden schlechter stellen als gesetzl. vorgesehen.