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Bin zwar nicht betroffen aber ich schätze das die Abmahner lieber auf die Kleinen losgehen als auf die Großen.
damit sollte die Sache eigentlich klar sein.BGH zu Cookies :
Cookies zu Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung
...
Am 28. Mai 2020 entschied der BGH nun erwartungsgemäß, dass derjenige, der Cookies auf Internetseiten setzen will, in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers benötige. Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen. Damit hat er zugleich Cookie-Banner für unrechtmäßig erklärt, wenn diese nur „weggeklickt“ werden können (Az. I ZR 7/16).
Quelle: https://www.wbs-law.de/it-und-internet- ... -17-45473/
Du hast in der Tat was falsch verstanden. Um das aber besser zu verstehen, vergleiche das Szenario mit dem Dieselskandal. Dafür gab es erst vor wenigen Tagen ebenso ein Urteil vor dem BGH. So wie bei diesem Fall wurde auch wegen der Cookie Sache über einen Einzelfall entschieden. Das Urteil wegen der Diesel Sache ist aber nicht gleichbedeutend, dass nun alle anderen Geschädigten ohne weiteren Rechtstreit automatisch entschädigt werden, sondern jeder für sich sein Recht erstreiten muss. Das Urteil vor dem BGH schafft nur die besseren Aussichten, dass in jedem weiteren Fall auf Grundlage dieses BGH Urteils entschieden wird. Gleichermaßen gilt das für jeden weiteren Fall, wenn jemand wegen der Cookies klagen will. Es gibt durch dieses BGH Urteil deswegen keinen Automatismus für egal was und schon gleich gar keine Abmahnungswelle. Damit jemand abmahnen kann, braucht es die gesetzliche Grundlage und die fehlt bislang. Übrigens, ein Rechtsanwalt kann nicht von sich aus jemanden abmahnen. Es braucht dazu immer einen Kläger.
Ich bin bereits wegen anderer "Verstöße" abgemahnt worden und habe mich erfolgreich gewehrt. Ich kenne also die notwendigen Prozesse. Allerdings habe ich nun rund 20 Artikel von Journalisten und Juristen gelesen, die sich ALLE darin einig waren, dass ab sofort Abmahnungen und Strafen durch Datenschutzbehörden möglich sind. Das ganze Land ist also voll von potenziellen Abmahnern, Klägern usw. Insofern verstehe ich die Zuversicht nicht, von der Du (und offenbar auch andere Webmaster) getragen werden.supervisior hat geschrieben: ↑02.06.2020, 08:33Du hast in der Tat was falsch verstanden. Um das aber besser zu verstehen, vergleiche das Szenario mit dem Dieselskandal. Dafür gab es erst vor wenigen Tagen ebenso ein Urteil vor dem BGH. So wie bei diesem Fall wurde auch wegen der Cookie Sache über einen Einzelfall entschieden. Das Urteil wegen der Diesel Sache ist aber nicht gleichbedeutend, dass nun alle anderen Geschädigten ohne weiteren Rechtstreit automatisch entschädigt werden, sondern jeder für sich sein Recht erstreiten muss. Das Urteil vor dem BGH schafft nur die besseren Aussichten, dass in jedem weiteren Fall auf Grundlage dieses BGH Urteils entschieden wird. Gleichermaßen gilt das für jeden weiteren Fall, wenn jemand wegen der Cookies klagen will. Es gibt durch dieses BGH Urteil deswegen keinen Automatismus für egal was und schon gleich gar keine Abmahnungswelle. Damit jemand abmahnen kann, braucht es die gesetzliche Grundlage und die fehlt bislang. Übrigens, ein Rechtsanwalt kann nicht von sich aus jemanden abmahnen. Es braucht dazu immer einen Kläger.
Natürlich kannst Du abmahnen, aber eine Abmahnung beinhaltet nicht automatisch ein Urteil. Wenn die Datenschutzbehörden dem Vernehmen nach abmahnen könnten, dann auch nur deswegen, weil dieses BGH Urteil eine erfolgversprechende Aussicht auf Erfolg gibt. Aber auch das setzt eine Entscheidung im Einzelfall voraus. Und nur weil jetzt jeder Rechtsanwalt schreibt, dass jetzt Abmahnungen drohen würden, dann maßgeblich aus Eigennutz. Was besseres kann denen jetzt doch gar nicht passieren! Seit wann agieren Rechtsanwälte uneigennützig?!Rasputin hat geschrieben: ↑02.06.2020, 08:52 Ich bin bereits wegen anderer "Verstöße" abgemahnt worden und habe mich erfolgreich gewehrt. Ich kenne also die notwendigen Prozesse. Allerdings habe ich nun rund 20 Artikel von Journalisten und Juristen gelesen, die sich ALLE darin einig waren, dass ab sofort Abmahnungen und Strafen durch Datenschutzbehörden möglich sind. Das ganze Land ist also voll von potenziellen Abmahnern, Klägern usw. Insofern verstehe ich die Zuversicht nicht, von der Du (und offenbar auch andere Webmaster) getragen werden.
Sorry, aber bei dir geht das alles durcheinander: Datenschutzbehörden können nicht abmahnen, sondern verhängen Ordnungsstrafen. Abmahnungen werden von Rechtsanwälten für ihre Mandanten ausgesprochen und beinhalten Kostennoten, die manchmal ziemlich deftig sind. Bekomme ich eine Abmahnung, muss ich mich entscheiden, ob ich das Geld bezahle, um eine Reduzierung verhandle oder eine Klage riskiere. Bekäme ich jetzt eine Abmahnung wegen Third-Part-Cookies, müsste ich die Kostennote begleichen, denn einen Prozess würde ich verlieren. Insofern ist das Risiko deutlich gestiegen.supervisior hat geschrieben: ↑02.06.2020, 09:17Natürlich kannst Du abmahnen, aber eine Abmahnung beinhaltet nicht automatisch ein Urteil. Wenn die Datenschutzbehörden dem Vernehmen nach abmahnen könnten, dann auch nur deswegen, weil dieses BGH Urteil eine erfolgversprechende Aussicht auf Erfolg gibt. Aber auch das setzt eine Entscheidung im Einzelfall voraus. Und nur weil jetzt jeder Rechtsanwalt schreibt, dass jetzt Abmahnungen drohen würden, dann maßgeblich aus Eigennutz. Was besseres kann denen jetzt doch gar nicht passieren! Seit wann agieren Rechtsanwälte uneigennützig?!Rasputin hat geschrieben: ↑02.06.2020, 08:52 Ich bin bereits wegen anderer "Verstöße" abgemahnt worden und habe mich erfolgreich gewehrt. Ich kenne also die notwendigen Prozesse. Allerdings habe ich nun rund 20 Artikel von Journalisten und Juristen gelesen, die sich ALLE darin einig waren, dass ab sofort Abmahnungen und Strafen durch Datenschutzbehörden möglich sind. Das ganze Land ist also voll von potenziellen Abmahnern, Klägern usw. Insofern verstehe ich die Zuversicht nicht, von der Du (und offenbar auch andere Webmaster) getragen werden.
Negativ! Hier geht nichts durcheinander! Eine Datenschutzbehörde braucht für eine Ordnungsstrafe eine gesetzliche Grundlage wie z.B. die DSGVO und diese fehlt bislang. Das BGH Urteil macht die gegenwärtigen Gesetze ja nicht ungültig, sondern schafft lediglich die Voraussetzung dafür, dass bei einem neuen Rechtsstreit in Anlehnung an das BGH Urteil entschieden wird. Aber nochmal, aus diesem BGH Urteil ergibt sich kein Automatismus.Rasputin hat geschrieben: ↑02.06.2020, 11:08Sorry, aber bei dir geht das alles durcheinander: Datenschutzbehörden können nicht abmahnen, sondern verhängen Ordnungsstrafen. Abmahnungen werden von Rechtsanwälten für ihre Mandanten ausgesprochen und beinhalten Kostennoten, die manchmal ziemlich deftig sind. Bekomme ich eine Abmahnung, muss ich mich entscheiden, ob ich das Geld bezahle, um eine Reduzierung verhandle oder eine Klage riskiere. Bekäme ich jetzt eine Abmahnung wegen Third-Part-Cookies, müsste ich die Kostennote begleichen, denn einen Prozess würde ich verlieren. Insofern ist das Risiko deutlich gestiegen.supervisior hat geschrieben: ↑02.06.2020, 09:17Natürlich kannst Du abmahnen, aber eine Abmahnung beinhaltet nicht automatisch ein Urteil. Wenn die Datenschutzbehörden dem Vernehmen nach abmahnen könnten, dann auch nur deswegen, weil dieses BGH Urteil eine erfolgversprechende Aussicht auf Erfolg gibt. Aber auch das setzt eine Entscheidung im Einzelfall voraus. Und nur weil jetzt jeder Rechtsanwalt schreibt, dass jetzt Abmahnungen drohen würden, dann maßgeblich aus Eigennutz. Was besseres kann denen jetzt doch gar nicht passieren! Seit wann agieren Rechtsanwälte uneigennützig?!Rasputin hat geschrieben: ↑02.06.2020, 08:52 Ich bin bereits wegen anderer "Verstöße" abgemahnt worden und habe mich erfolgreich gewehrt. Ich kenne also die notwendigen Prozesse. Allerdings habe ich nun rund 20 Artikel von Journalisten und Juristen gelesen, die sich ALLE darin einig waren, dass ab sofort Abmahnungen und Strafen durch Datenschutzbehörden möglich sind. Das ganze Land ist also voll von potenziellen Abmahnern, Klägern usw. Insofern verstehe ich die Zuversicht nicht, von der Du (und offenbar auch andere Webmaster) getragen werden.
Natürlich stimmt es, dass Rechtsanwälte von dem Abmahnungsgeschäft in der einen oder anderen Weise profitieren und stets zur Vorsicht raten. Insofern muss man sicherlich differenzieren und bei der Wertung aufpassen. Allerdings waren sich diesmal wirklich alle Kommentatoren einig, dass nun das letzte Schlupfloch geschlossen sei. Das war nach dem EuGh-Urteil noch zurückhaltender.
Aus meiner Sicht augenscheinlich ja. Adsense, bzw. Doubleclick ist zwar sparsam, was Cookies anbetrifft, aber Adsense macht sich auch den local storage zunutze und das nicht zu wenig. Allerdings scheint die Nutzung von local storage einen Test Charakter zu haben, wo nicht sicher ist, ob und wofür das gebraucht wird. Falls zum Tracken notwendig fällt aber auch local storage zu den Daten, die vom Nutzer eingewilligt werden müss(t)en.
Ich nutze jetzt ein Consent-Tool! Aber das ist leider nicht "einfach und schmerzlos", sondern ziemlich schmerzhaft. Ich verliere auf diese Weise knapp die Hälfte meiner Adsense-Einnahmen. Da bin ich mir sicher, denn ich habe das lange genug getestet. Und genau diese desaströsen Einnahmeverluste werden es wohl sein, warum es viele immer noch drauf ankommen lassen. Ich finde das ziemlich krass: Entweder akzeptiere ich üble Verluste oder trage das Abmahnrisiko.daniel5959 hat geschrieben: ↑02.06.2020, 16:37 Hallo,
warum nicht ganz einfach und schmerzlos ein Consent-Tool nutzen?
Bei Impressum und Datenschutzerklärung nach DSGVO macht doch auch niemand so ein "Theater", sondern stellt die beiden Angaben ganz selbstverständlich auf seiner Webseite bereit, meist unter Nutzung von entsprechenden Generatoren.
daniel5959
Deswegen Bälle flach halten und erst mal goar nix machen. Es ist ja nicht so, dass Du nur Adsense Publisher "betroffen sein werden", sondern so ziemlich alle betreffen "werden", die irgendwas mit Anzeigen machen. Und lass Dich jetzt nicht von der Abmahnerei verrückt machen. Dafür brauchts eine Gesetzesgrundlage und die gibt es bislang nicht. Oder bekommen Missbrauchsopfer aus dem Diesel Skandal automatische eine Entschädigung ohne Gerichtsurteil für den Einzelfall....?