supervisior hat geschrieben: ↑02.10.2019, 15:47
Wenn Du Dir den weiter oben verlinkten Heise Artikel durchliest, wirst Du feststellen, dass diesbezüglich alles andere als Klarheit geschaffen wurde.
Ja, jeder interpretiert das Urteil anders. Meist so, dass es seinen eigenen geschäftlichen Interessen dient.
ZB die Anbieter von (kostenpflichtigen) Datenschutz-Lösungen wie z.B. Consent-Management Tools sehen es natürlich so, dass nun jeder unbedingt solche Tools benötigt.
supervisior hat geschrieben: ↑02.10.2019, 15:47
Dieses Urteil provoziert nun aber, dass unsere geistigen Vordenker im Sinne der parlamentarischen Vertreter gezwungen sind, die deutsche Eigenauslegung für das Telemediengesetz endgültig an die EU Norm zu harmonisieren, was bislang nicht geschehen ist.
Das steht aber in dem von Dir verlinkten heise-Artikel anders:
Inwieweit das Urteil aus Luxemburg Auswirkungen auf diese Anpassungen haben wird, weiß man allerdings auch in Berlin nicht: "Der EuGH hat sich hingegen nicht dazu geäußert, inwieweit das deutsche Recht den europäischen Vorgaben aus der ePrivacy-Richtlinie entspricht. Ob sich aus dem Urteil Schlussfolgerungen für die erforderliche Anpassung des Telemediengesetzes an die DSGVO ergeben, muss jetzt innerhalb der Bundesregierung geprüft werden", erklärt das Ministerium.
§15 TMG und der Passus aus der EPV-RL lassen sich erstmal auch so interpretieren, dass die werblichen Cookies, die laut TMG erlaubt sind, als notwendige Cookies angesehen werden, welche ja von der EPV-RL erlaubt werden. Das ist auch nicht völlig aus der Luft gegriffen, immerhin findet sich im aktuellen Ratsentwurf der kommenden EPV-VO in den Erwägungsgründen ein ähnlicher Passus, der werbliche Cookies bei werbefinanzierten Angeboten als notwendig einstuft.
supervisior hat geschrieben: ↑02.10.2019, 15:47
Das kannst so auch überall nachlesen. Bis es so weit ist, passiert auf Grund dieses Urteils zunächst gar nichts bis auf die Konsequenz zu dem Fall, was dieses Urteil ausgelöst hat. Ändern wird sich also was. Was genau und wie, ist aber noch komplett offen.
Ändern wird sich das TMG, und zwar im Hinblick auf die DSGVO (wie im verlinkten heise-Artikel gleich mehrfach konstatiert wird). Natürlich ist nicht auszuschließen, dass auch weitere Änderungen im Hinblick auf die EPV-RL gemacht werden. So sicher wie Du das darstellst, ist das aber nicht. Immerhin hat selbst die EU-Kommission 2014 bestätigt, dass die RL in Deutschland umgesetzt wurde.