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Ohje, ich hatte diese Thematik ganz nach hinten geschoben und heute klingelte der Wecker dass ich es noch bis Mitternacht einbinden muss Also reicht es so eingebunden nicht aus? Wenn man bei dem besagten Skript nach der Einblendung auf "more info" klickt, landet man ja auf einer Wiki Seite zu Cookies. Muss ich diesen Verweis zwingend dann editieren und auf meine Datenschutz Seite verweisen? Ich hatte es bisher so verstanden dass es reicht den User zu informieren dass Cookies genutzt werden ... Wie editiert man denn diese Verlinkung?heinrich hat geschrieben:Das kann dir nur ein Jurist sagen. Aber das Wesentliche ist ohnehin das, was auf deiner Seite steht, auf die du von dem Alert verweisen musst!
Ja natürlich, was denn sonst?Winegum90 hat geschrieben:Wenn man bei dem besagten Skript nach der Einblendung auf "more info" klickt, landet man ja auf einer Wiki Seite zu Cookies. Muss ich diesen Verweis zwingend dann editieren und auf meine Datenschutz Seite verweisen?heinrich hat geschrieben:Das kann dir nur ein Jurist sagen. Aber das Wesentliche ist ohnehin das, was auf deiner Seite steht, auf die du von dem Alert verweisen musst!
Steht doch da unter Customization wenn du https://cookieinfoscript.com/ benutzt. Ansonsten kannst du dir auch deren https://cookieinfoscript.com/js/cookieinfo.min.js Datei downloaden und bei dir hochladen und den Text in der .js Datei abändern.Winegum90 hat geschrieben: Ich hatte es bisher so verstanden dass es reicht den User zu informieren dass Cookies genutzt werden ... Wie editiert man denn diese Verlinkung?
https://www.klartext-jura.de/2015/08/18 ... s-die-faz/Ein Sprecher von Google räumt auf Nachfrage aber ein, dass man wegen der Rechtslage in Deutschland die hiesigen Webseitenbetreiber “nicht ins Hauptaugenmerk von Kontrollmaßnahmen” nehmen werde. Mit anderen Worten: Solange Deutschland keine EU-Datenschutzgrundverordnung umsetzt, hat Google wohl wenig Handhabe tatsächlich etwas zu unternehmen. Grundsätzlich behält sich das Unternehmen aber Stichproben zur Überprüfung vor.
Satan des Datenschutzes preisen? Seltsam.Also: Wo Google Lob verdient, verdient Google Lob .
Wo hast Du denn Vertragsrecht studiert?Fitzcarraldo hat geschrieben:Wer Vertragspartner von Google ist, hat sich an deren Vertragsbestimmungen zu halten. Egal ob dies nationalem Recht entspricht.
Was Du meinst, das ist lediglich das Recht des Stärkeren, wobei dem Schwächeren nur das Recht bleibt, den Vertrag nicht einzugehen, abzulehnen oder sich aus diesen zu verabschieden. Doch das denken zum Beispiel Arbeitgeber auch zuweilen und verlieren dann oftmals vor den Schiedsgerichten.Fitzcarraldo hat geschrieben:Hält sich jemand nicht an die (von Google vorgegebenen Vertragsbestimmungen), hat dieser amerikanische Konzern das Recht jeden einzelnen aus dem Vertrag zu entlassen. Sprich rauswerfen... Ist deren ihr gutes Recht und tangiert in keiner Form irgendwelche Gesetzte.
Es sind auch eher Nutzungsbedingungen/Teilnahmebedingungen, obwohl es den Charakter eines Vertrages hat. Durch weitere Nutzung des Dienstes "AdSense", stimmst du diesen veränderten Nutzungsbedinungen zu. Eine Ablehnung des Vertrages erfolgt durch eine informelle Kündigung von einer der beiden Seiten. Also z.B. wenn du AdSense nicht mehr benutzt. Ganz einfach. Amazon macht das genauso mit seinen Teilnahmebedingungen. Ob das rechtens ist in Deutschland kann ich dir auch nicht sagen. Nur ein Fachanwalt. Ich vermute jedoch ja ist es. Und selbst wenn nicht. Wer sitzt da am längeren Hebel dir den Vertrag zu kündigen?[/quote]Melegrian hat geschrieben: Wo hast Du denn Vertragsrecht studiert?
Ich meine, ich habe das nicht studiert, bin kein Anwalt oder dergleichen. Mir kam es aber bislang dennoch so vor, als ob ein Vertrag immer zweiseitig vereinbart wird, somit nicht einseitig durch einen. Auch das ein Vertrag nicht nationalen Recht widersprechen sollte.
Zum einen hat Google wegen dieser Sache noch keinen rausgeschmissen, deshalb kann wohl auch noch keiner rechtlich da gegen irgendwas vorgehen. Zum anderen ist ein Rechtsstreit mit Google bei einem evtl. Rausschmiss sicherlich ein Risiko, so dass man in der Zeit des Rechtsstreits, keine Einnahmen hat, ein großes Prozessrisiko und dann hinterher vielleicht einen Schadensersatz? Bloß weil man das nicht eingebaut hat?Ja, sicherlich, ohne mir den Vertrag in allen Einzelheiten durchgelesen zu haben, irgendwo wird da stehen, dass Google sich das Recht vorbehalten hat, Richtlinien zu ändern. Doch bisher hat es wohl nur noch niemand darauf angelegt, das einmal wirklich rechtlich prüfen zu lassen.
Petition vs. GoogleMelegrian hat geschrieben:Woran ich gelegentlich dachte, war kein teurer Rechtsstreit, sondern mal eine Petition aufzusetzen, dass zukünftig das Speichern von Drittanbieter-Cookies nicht mehr Vertragsbestandteil sein darf. Bei Amazon AWS ist es zum Beispiel nicht der Fall, da wird ein Cookie erst gesetzt, wenn ein User zur Seite von Amazon wechselt, jedoch noch nicht über den Seiten, in den ein eigenes Script eingebunden wird.
Die letzte hatte ich an den Bundestag gerichtet, ist aber schon gute 10 Jahre her und hatte erfolg. Hatte aber nichts mit Internet zu tun. Der Petitionsausschuss prüft dann, ob die und von welcher Stelle die bearbeitet wird.Eric78 hat geschrieben:Petition vs. Google