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Wobei der Forenbetreiber grundsätzlich berechtigt ist, eine Rechnung zu versenden und die auch ins Inkasso zu geben. Die können auch problemlos ein Mahnverfahren einleiten: Es wird nirgends geprüft, ob der Anspruch zu Recht besteht.Vegas hat geschrieben:Eintreiben setzt ja erstmal einen nachweisbaren Zahlungsanspruch voraus. Inkassounternehmen können viel Papier verschicken, einem Mahnbescheid kann binnen 14 Tagen widersprochen werden, beides sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist.
Dito.Vegas hat geschrieben:Alles keine Rechtsberatung, aber unabhängig von der grundsätzlichen Diskussion reden wir was die rechtlichen Aspekte angeht über viele ungelegte Eier.
Interessante Information, Du hast die hier wegen welcher Qualifikation / welchen Informationen / welchen Beispielen und welchen ganz konkreten Urteilen gepostet?hanneswobus hat geschrieben: natuerlich kann der mensch eine rechnung rausschicken, wenn genau dieser akt in den abnickpflichtigen agb zu finden ist.
Das ist doch schon mal was, wenn Du mit einem Anwalt darüber geredet hast.hanneswobus hat geschrieben:hab das mit einem anwalt geklaert, daher bin ich mir schon recht sicher ( ich gebe hier keine unqualifizierte rechtsberatung und so). aber: viele anwaelte bedeuten vmtl. auch sehr viele recht unterschiedliche meinungen.