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Abmahnung wegen gesetztem Forenlink

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elmex
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Beitrag elmex » 07.05.2014, 13:51 Abmahnung wegen gesetztem Forenlink

BGB Schutz bei AGBs gilt NUR für Endverbraucher

Wer Forenspam (natürlich "qualitative Forenlinks" oder so genannt) verkauft, der handelt gewerblich und ist damit auch an Floskeln in der AGB gebunden, die ggf. nicht dem BGB für Endverbraucher entsprechen.

Ich kenne die Praxis von Forenbetreibern schon lange, weiß aber nicht, ob es da schon zu zivilrechtlichen Verhandlungen gekommen ist. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Forenbetreiber die Rechnungen einklagen könnte, wobei die Frage ist, wer letzendlich die Beweislast hat - denn das wird auf beiden Seiten schwer.

Aber Fakt ist, wer gewerblich Forenlinks anbietet, der lebt auf Kosten der Forenbetreiber. Ich möchte anregen, Leuten, die unbedingt Links aus Foren wollen, sprecht doch einfach mal die Forenbetreiber auf Werbemöglichkeiten an! Auf diese Art lebt man bestimmt sicherer, als Möchtegern SEO oder Nerd-Teens zu beauftragen, die gar nicht wissen, was sie tun ;)

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