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... viele Dinge sind noch in Planung, aber einige kann man schon nutzen. Bei Fragen an die regionale IHK wenden.Erleichterungen bei der Kurzarbeit ... Der entsprechende Gesetzentwurf soll ... in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten. Auch nach aktueller Rechtslage können Betriebe unter bestimmten Umständen ... Kurzarbeit beantragen. Für Anträge, Detailfragen und die Auszahlung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, die hier über den aktuellen Stand informiert.
... hat die Bundesregierung Vorschläge für Liquiditätshilfen für besonders betroffene Unternehmen angekündigt. Der DIHK hat dazu eine Reihe sehr konkreter Vorschläge eingebracht, etwa die sofortige zinsfreie Stundung von Steuern und Abgaben sowie den erleichterten Zugang zu Überbrückungskrediten.
Der Verband der Deutschen Bürgschaftsbanken (VDB) hat dem DIHK mitgeteilt, dass seine Mitglieder notwendige Überbrückungskredite infolge der Corona-Krise in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern.
Darüber hinaus bieten auch Banken der Länder kurzfristige Liquiditätshilfen wie Betriebsmittelkredite für Unternehmen vor Ort an. Die Programme sind sehr unterschiedlich. Eine Übersicht dazu gibt es auf dieser Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Quelle: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-pr ... /faq-18998
Gehört uns ja eigentlich nichts an, wie da die Zusammenhänge sind, aber mal losgelöst vom konkreten Szenario.
Sorry, aber ich muss Dir da widersprechen. Wenn ich Dir 3 Monate kein Gehalt zahle und Du auch sonst von irgendwo kein Geld erhältst, geschweige denn Ersparnisse hast, bist Du genauso schnell zahlungsunfähig wie ein Unternehmen, insbesondere kleinere Unternehmen.
Du bist wohl aus Augsburg?