Da habe ich mich der Kürze halber nicht absolut genau ausgedrückt mit meinem "sehr bedingt" (ich bin eben auch keine Rechtswissenschaftlerin, und denen überlasse ich da die Details). Es gibt natürlich jetzt nicht "das" Gesetz, in dem drinsteht, Paragraph Bla, Absatz xyz: "Du darfst keine Linktauschanfragen per Mail stellen". Es gibt aber durchaus unerlaubte Handlungen, die per Gesetzt geregelt sind und unter die je nach Auslegung auch die Linktauschanfragen fallen können.mogli hat geschrieben:Aber nochmals dazu: Vorsicht - das ist "nur" die Meinung dieses einen zitierten Anwalts. Darüber lässt sich also im Grunde jetzt noch wunderbar streiten, so lange es keine konkreten Urteile zu diesem Sachverhalt gibt.e-fee hat geschrieben: Linkanfragen, die man so eben nicht bzw. sehr bedingt stellen darf, weil es gegen das Gesetz hier in Deutschland verstößt.
Der von mir sehr geschätzte (und menschlich sehr nette, das ist kein A...-Typ, der einem auf Teufel komm raus einen reinwürgen will - und aufs Netz ist er spezialisiert) Anwalt Niklas Plutte schreibt zum Beispiel hier https://www.ra-plutte.de/kalte-linkanfr ... her-sicht/ Erhellendes zu dem Thema.