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Ein Steuerberater macht mehr Sinn als Fragen dazu hier im Forum! Zwar ist sicherlich vieles absetzbar. Das hängt aber auch davon ab, ob Du ein eigenes Büro hast oder ob daheim Du in der Küche arbeitest. Dann könnten einige Punkte nur prozentual absetzbar sein, da auch eine Privatnutzung zu beachten ist. Also bitte vor weiteren Fragen hier unbedingt mit dem Steuerberater sprechen!!! Es gibt übrigens auch Fortbildungen bei der IHK zu diesem Thema. Wer einen Gewerbeschein hat sollte sich immer in diesem Bereich weiterbilden!!!Unbekannter hat geschrieben:Danke! Naja dieses Jahr muss ich mich mit der Steuerberaterin zusammensetzen da ich, wie gesagt, zum ersten mal ca 4000€ über dem Steuerfreibetrag liegen werde (wenn es so weiterläuft die restlichen 3 Monate).
Wieso nur vermutet werden kann? Kleinunternehmerregelung gibt es denke ich nur so.Inter47 hat geschrieben:Auch wenn vermutete werden kann, das der Fragesteller nur über einen einfachen Gewerbeschein verfügt, kann es dennoch anders sein.
Auch eine GmbH kann sich als Unternehmerin umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG beim Finanzamt erfassen lassen. Der Vorteil: Der Kleinunternehmer kann seine Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen, kann aber im Gegenzug auch keine Erstattung der Vorsteuer aus den an ihn gerichteten Eingangsrechnungen beantragen.Beloe007 hat geschrieben:Wieso nur vermutet werden kann? Kleinunternehmerregelung gibt es denke ich nur so.Inter47 hat geschrieben:Auch wenn vermutete werden kann, das der Fragesteller nur über einen einfachen Gewerbeschein verfügt, kann es dennoch anders sein.
Krass das wusste ich noch nicht, danke für die Aufklärung.Inter47 hat geschrieben:Auch eine GmbH kann sich als Unternehmerin umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG beim Finanzamt erfassen lassen.
Weil eine Grafikkarte kein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut ist. Mit dieser alleine kannst du eben nichts anfangen, daher kann es hier zu Problemen kommen, wenn diese nicht zusammengefasst mit den anderen Komponenten des PC abgeschrieben wird.Beloe007 hat geschrieben: @Unbekannter
Warum sollte das nicht gehen?
für Software gelten wieder andere regeln, wir sprechen hier von Hardware. und nur Enthusiasten rüsten ihre Grafikkarte jedes Jahr auf. das hat auch nichts mit alten Krücken zu tun, das Finanzamt bzw. der Gesetzgeber sieht eben nur einen bestimmten Rahmen vor. wenn du meinst deine r9 290 aus letztem Jahr durch eine 980 GTX ersetzen zu müssen - hau rein. aber der Staat sieht das eben konservativer, wie üblich.Beloe007 hat geschrieben:Wieso wird das hakelig?
Was ist denn wenn er sich 1 Jahr später nen Virenscanner kauft?
es ging auch nicht darum, ob, sondern wie. und das bedeutet in Kombination mit dem restlichen Neukauf und nicht ein Jahr später. da ist die gebrauchte r9 auch nicht relevant.Unbekannter hat geschrieben:Aber warum sollte ich eben mehr Steuern bezahlen wenn ich mir doch ne neue Graka holen kann und diese absetzen darf?