Das hast du richtig verstanden.
Aber das ist irrelevant, weil:
1.) Es um die Beitragssätze der KV geht
2.) Wir über Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit reden, die 450 Euro Grenze ist nur wichtig für geringfügig Beschäftigte, also Arbeitnehmer. Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen. Ich googel das gerne für dich, falls du möchtest.
3.) Einkünfte über 450 € nur auf Renten angerechnet werden, wenn der Rentner keine Altersrente bezieht, also jünger als 65, bzw. 67 Jahre alt ist. Oberhalb dieser Grenze darf man unbegrenzt hinzuverdienen, ohne, dass die Rente gekürzt wird.
Nachtrag:
Um das zu einem Ende zu bringen: Auch in der KV hat ein Altersrentner keine Nachteile zu gewärtigen. Im Ergebnis bleibt es -für die Rente- beim ermäßigten Beitrag für Altersrentner, es wird nur etwas komplizierter gestaltet.
Siehe dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html
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