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Es geht doch nicht nur um die Cookies, oder? Auch wird durch das Google Funding Choices doch trotzdem immer noch eine Verbindung zu den Google Servern aufgebaut, bei der die IP Übertragen wird. Das darf doch auch nicht ohne vorherige Zustimmung passieren, oder?dieterDG hat geschrieben: ↑25.04.2022, 12:50 Du meinst wahrscheinlich Google Fundingchoices?
Dieses Tool regelt Consent nur für Google Adsense. Wenn du noch weitere Dienste verwendest die eine Einwilligung erfordern, z.B. Google Analytics, dann musst du dafür (rechtlich gesehen) auch eine Einwilligung einholen.
Die Speicherung der IP für ein paar Tage in den eigenen Logs verstößt nicht gegen die DSGVO, sondern ist das berechtigtes Interesse eines Webseitenanbieters um Gefahrenabwehr betreiben zu können und auch für ein paar andere Zwecke ist es legitim. Was man nicht darf, diese Daten unbegrenzt speichern, für andere Zwecke nutzen, etc.supervisior hat geschrieben: ↑06.05.2022, 13:25Ich hab nicht davon gesprochen, sondern die Sache verallgemeinert, dass man sich, ich betone womöglich, strafbar, wenn man die IP Adressen über den Webserver loggt und man das bedingt über die .htaccess reduzieren/einschränken kann. Das hat nichts damit zu tun, dass das natürlich nicht für externe Aufrufe geht.