Hintergrund ist das neue EuGH-Urteil zum Setzen von Cookies.
Die Schreiben haben ausdrücklich (noch) keinen verpflichtenden Charakter.
Allerdings weist der Datenschutzbeauftragte ebenfalls darauf hin, dass im Falle einer Nichtbeantwortung der Fragen verpflichtende Bescheide folgen werden. Diese Bescheide müssten dann in jedem Fall beantwortet werden.
Frohes neues Jahr
