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supervisior » 12.04.2019, 09:38 Springer klagt erneut gegen Adblocker-Anbieter
Also mit der neuen Begründung, dass der Code verändert werden würde, hat sich Springer schon was dabei gedacht und so absurd, wie man dagegen argumentiert, ist das gar nicht. Ein einfaches display:none genügt ja schon, um eine Code Veränderung feststellen zu können. Wenn die Justiz sich allein darauf stürzt und stützt und alles andere außen vor lässt, könnte ich mir gut vorstellen, dass Springer damit durchkommt. Es stellt sich aber die Frage, ob man dem Nutzer das Recht absprechen darf, das er nicht entscheiden darf, was auf seinen Rechner kommt und das egal, ob das nun Werbung oder schädlicher Code ist. Würde die Justiz das nicht berücksichtigen, wäre folgerichtig auch ein Virenscanner verboten, der oberflächlich betrachtet ja nix anderes macht als ein Adblocker, der den Code auch verändert. Selbst wenn die Justiz auf beiden Augen blind Springer Recht geben würde, landet das sicherlich in weiteren Instanzen.
Werbung wäre nicht so sehr in Verruf geraten, wenn man es bei Anzeigen belassen hätte und man das Tracken weggelassen hätte, was inzwischen mehr Einnahmen generiert als Anzeichen an sich.