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Das ist vermutlich das entscheidende Kriterium bei der Sache. Als Gewerbetreibender unterliegt man dem öffentlichen Interesse. Nur dumm, dass dieses Interesse sich zumeist auf negative Dinge bezieht. Das ist wie mit den Fake News. Da spielts fast keine Rolle, ob die als falsch gekenzeichnet sind. Je falscher umso besser verbreiten sie sich.Hanzo2012 hat geschrieben:Hat man das Recht auf Vergessenwerden auch als Firma? Vermutlich beschränkt sich das auf Privatpersonen. Da ist natürlich die Frage, ob die schlechten Rezensionen gegen ihn als Privatperson zu sehen sind oder gegen seine Firma.
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Ich möchte die Löschung bei Google ungern selbst durchführen, da ich die Befürchtung habe unzureichende Gründe vorzulegen und damit evtl Gefahr laufe, dass die Löschung dauerhaft nicht mehr möglich sein wird.Berichte doch hier irgendwann mal ob und wie schnell das funktioniert hat.