Herzlich willkommen im SEO Forum der ABAKUS Internet Marketing GmbH
registrieren registriertes Mitglied
Ich befürchte so einfach ist das leider nicht. Wenn der Fotograf gegenüber Fotolia nicht explizit auf seine Namensnennung verzichtet hat, (die entsprechenden Verträge kenne ich nicht,) hast du dich nach den Wünschen des Urhebers zu richten. Eine Abmahnung würde also direkt vom (Anwalt des) Fotografen kommen und nicht von Fotolia. In wie fern du Chancen hättest dir das verlorene Geld später wieder von Fotolia einzuklagen, kann ich auch nicht beurteilen.gurken hat geschrieben:Meiner Meinung nach muss man nachträglich nichts ändern, man hat ja für die alten Bestimmungen gezahlt und das auch so umgesetzt.
Wenn man das aufgrund einer Rechnung und einer Kopie der alten Bestimmungen belegen kann, hat hier keine Abmahnung eine Chance.