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Genau das ist der Punkt.Wurde eine exklusive Nutzung der Texte vereinbar
Lizenz = Nutzungsrecht. Mehr auch nicht. Also je nach Ausgestaltung der vertraglichen Details.Lizenzvereinbarung geschickt und mir erlaubt, dass ich ihre Texte uneingeschränkt verwenden kann
nö, garnicht utopisch... leider real...Eric78 hat geschrieben:Schadensersatz von 3000 bis 5000 Euro für 350 Worte halte ich für mehr als utopisch. Sollte die Texterin die Texte kopiert haben, kannst du gegen diese auch juristisch vorgehen.
ist gar nicht nötig. sobald der auftrag angenomme wurde und eine rechnung erstellt wurde, tritt man automatisch alle rechte (welche rechte von was ohne ein auftrag?) an den auftraggeber ab.multiple hat geschrieben:Wurde eine exklusive Nutzung der Texte vereinbart?
Hier muss man unterscheiden, ob das eine Auftragsarbeit war, oder ob der Texter die Texte schon fertig hatte und dann erst die Nutzungsrechte verkauft hat. (zumindest hier in Österreich ist das so)ist gar nicht nötig. sobald der auftrag angenomme wurde und eine rechnung erstellt wurde, tritt man automatisch alle rechte (welche rechte von was ohne ein auftrag?) an den auftraggeber ab.
geht nicht und funktioniert auch nicht mehr mit so vorgefertigten texten. man muss solche artikel immer an die jeweilige seite anpassen und wenns nur mit ein paar zusatzsätze oder wörter ist..... und schon ist die schöpfungshöhe dahin.wbartl hat geschrieben: Hier muss man unterscheiden, ob das eine Auftragsarbeit war, oder ob der Texter die Texte schon fertig hatte und dann erst die Nutzungsrechte verkauft hat. (zumindest hier in Österreich ist das so)