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Richtig. Aber wenn die Seite wirklich rein privat ist, sollte sich das Thema USt. erledigt haben.Mystery hat geschrieben:Mit Tricks wie privat Verkauf etc. würde ich nicht arbeiten
Die 19% kommen natürlich auf den Rg.-Betrag drauf! Aber auch nur dann, wenn man eine USt.-ID hat. Für den Käufer (wenn kein Kleinunternehmer) ist es nur ein Liquiditätsposten, den er bei der nächsten USt.-Erklärung verrechnen kann. Also keine Kosten.Mystery hat geschrieben: Die Ust. würde ich auch nicht zahlen, wenn du noch befreit bist. Auch wenn es nur 19 Prozent sind, es wäre verschenktes Geld. Wir sind doch schon gestraft genug mit den Steuern, warum mehr zahlen als unbedingt nötig? Finde ich absolut sinnlos.
Bin kein Experte, deshalb alles ohne Gewähr:pimpi hat geschrieben:Lasst den §19 Quatsch lieber gleich und meldet das Gewerbe normal an.
Man zahlt nach, und das kann schon richtig weh tun.muskelbody hat geschrieben:Hallo zusammen,
kurze Frage:
Ich bin Kleinunternehmer ohne USt Berechnung.
Wenn ich jetzt in 2014 Websiten verkaufe (sagen wir mal für 50.000 Euro), werde ich dann für 2014 noch Ust pflichtig ?
Mir geht es darum, wenn ich die Websites verkaufe und keine USt ausweise und ich werde dann Ust pflichtig, müßte ich diese ja ggf. nachzahlen ohne sie in der Rechnung ausgewiesen zu haben.
Vielleicht hat ja hier jemand schon mal Erfahrung damit gemacht.
Vielen Dank.
Falsch. Es bringt einen Preisvorteil gegenüber Privatkunden, man kann bei gleichem eigenen Stundensatz 19% günstiger anbieten als Anbieter mit USt.. Nur B2B fällt mir kein Vorteil ein…pimpi hat geschrieben:Die Kleinunternehmerregelung bringt absolut keine Vorteile mit sich - sieht noch dazu im Nachhinein auch "klein" aus.
Schön und gut, aber in "unserer" Branche...wer hat da groß mit Privatkunden zu tun? Mich nervt das §19 Theater immer, weil zu 99% jeder die Mwst. mit ausweist und so auch meine Excel zur Buchhaltung aufgebaut ist. Kommt dann mal wieder so ein Kleinunternehmer, darf ich das von Hand ändern. Ich bleibe dabei, es bringt keine Vorteile nach sich! Blöd wird die Sache, wenn man im Laufe des Jahres über die Grenze schießt, dann wirds richtig doof. Und für was? Für eine Durchlaufssteuer, die man so oder so nicht einbehält? QuarkCognac hat geschrieben:Falsch. Es bringt einen Preisvorteil gegenüber Privatkunden, man kann bei gleichem eigenen Stundensatz 19% günstiger anbieten als Anbieter mit USt.. Nur B2B fällt mir kein Vorteil ein…pimpi hat geschrieben:Die Kleinunternehmerregelung bringt absolut keine Vorteile mit sich - sieht noch dazu im Nachhinein auch "klein" aus.