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Es ist möglich, dass Sie ein WalkingPad, das Sie sich im Büro an den Schreibtisch stellen, um sich wacher zu fühlen und konzentrierter zu arbeiten, von der Steuer absetzen können. In Deutschland gelten bestimmte Bedingungen, um Arbeitsmittel von der Steuer absetzen zu können. Dazu gehört unter anderem, dass das Arbeitsmittel zur Ausübung Ihres Berufs notwendig ist und überwiegend für berufliche Zwecke verwendet wird. Wenn das WalkingPad für Ihre berufliche Tätigkeit notwendig ist und überwiegend für berufliche Zwecke verwendet wird, könnte es absetzbar sein. Es empfiehlt sich jedoch, sich vor der Anschaffung des WalkingPads bei einem Steuerberater zu erkundigen, ob Sie das Gerät von der Steuer absetzen können.
Multitasking geht auch ganz gut. Also merk da kaum ein Unterschied.
Der Puls jedenfalls auch hoch. Kann sowas empfehlen.
Denke, das sollte jeder haben der viel am PC arbeitet.