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Nein:
Leerzeichen sind also nur dann erlaubt, wenn vor oder hinter dem Schrägstrich eine Wortgruppe (also mehrere Wörter) steht.https://nikolai-sroka.de/schraegstrich-mit-leerzeichen-oder-ohne/ hat geschrieben:DIN 5008:
„Vor und nach dem Schrägstrich wird kein Leerzeichen geschrieben.“
„Bei der Zusammenfassung von Wortgruppen ist es auch möglich, den Schrägstrich mit je einem Leerzeichen davor und danach zu schreiben.“
(Beuth Verlag GmbH, Schreib- und Gestaltungsregeln – Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008:2020 im Sonderdruckformat, 6. Aufl., Berlin – Wien – Zürich)
Bei langen Wörtern macht es eventuell noch Sinn ein Breitenloses Leerzeichen hinter dem Schrägstrich einzusetzen, um einen eventuellen Umbruch am Zeilenende zu ermöglichen.Häufig besteht Unsicherheit darüber, wie beim Schrägstrich die Leerzeichen zu setzen sind. Gar keines? Eins davor, aber keins danach? Leider gibt es dafür in den amtlichen Rechtschreibregeln keine eindeutige Festlegung. Unsere Empfehlung: ...