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Grundsätzlich richtig, aber mit der Einschränkung, bzw. Korrektur, dass man den Markennamen durchaus verwenden darf/kann. Das ist aber keine Besonderheit bei Google oder bei Werbung im Allgemeinen, sondern ein Passus im Markenrecht. Voraussetzung für die Verwendung des Markennamens ist, dass man die Marke im Zusammenhang "für" eine Marke verwendet. Also z.B. Dienstleistung/Produkt "für" Marke.