BeitragHanzo2012 » 08.01.2020, 23:49 Content-Erstellung - Selbständige Arbeit oder Gewerbetrieb?
Gewerblich. Die Alternative wäre Freiberufler, aber da gibt es eine Liste von Tätigkeiten, von denen eine auf dich passen müsste, um als Freiberufler zu gelten.
BeitragBodo99 » 09.01.2020, 00:30 Content-Erstellung - Selbständige Arbeit oder Gewerbetrieb?
Ja, sicher, denn du hegst eine Gewinnerzielungsabsicht. Freiberufler bist du nicht, da du mit Werbeanzeigen Geld verdienst. Du musst also eine Gewerbe anmelden. Freiberufler wärst du nur, wenn du auf eigene Rechung Texte schreibst und an Dritte verkaufst.
BeitragBeutlin » 09.01.2020, 08:45 Content-Erstellung - Selbständige Arbeit oder Gewerbetrieb?
Vielen Dank für die schnelle Antworten
Laut einem Grenzfälle-Vergleich heißt es, dass bspw. ein PR-/Marketingberater, deren Tätigkeit hauptsächlich vom Künstlerischen/Schreiben geprägt ist, als Freiberuflicher gilt.
Warum falle ich als Freiberuflicher weg bzw. wo steckt das Detail, das mich als Gewerbe einstuft? Weil ich mit den Texten UND Werbeanzeigen Geld verdiene UND sie nicht an Dritte verkaufe, wie von Bodo99 bereits gesagt?
Ein Gewerbe habe ich, ich wollte mir gerne nur zu 100% sein, dass ich richtig eingestuft (Freiberuflicher oder Gewerbetreibender) wurde.
Ich hatte hier im Forum auch die Suche benutzt und eine interessante Aussage eines Users gefunden, die mich zusätzlich verunsichert hat. Denn er schrieb, dass er Autor seines Blogs ist und dadurch als Freiberuflich eingestuft wurde.
BeitragBodo99 » 09.01.2020, 09:05 Content-Erstellung - Selbständige Arbeit oder Gewerbetrieb?
Du bist ja kein Marketingberater. Der berät andere auf eigene Rechnung. Du handelst quasi mit Werbeplätzen. Du bietest Werbeplätze gegen Entgelt an Dritte an. Das fällt unter Handel & Gewerbe.
Also immer wenn du etwas mit deinem Geist oder deinen Händen selbst erschaffst und dies dann anderen anbietest, dann bist du Freiberufler. So z.B. Rechtsanwälte, Künstler, Grafiker, Autoren, Programmierer, Steuerberater, Notar, Ärzte, usw.
Immer wenn du in irgendeiner Art handelst, bist du kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender. Nun könnte man ja sagen, du erschaffst deine Webseite und deinen Werbeplatz. Aber du verkaufst ihn ja nicht an andere. Dann wäre er ja weg und nicht mehr in deinem Besitz. Du bietest deine Werbeplätze aber dauerhaft und regelmäßig an Dritte an. Das ist dann Handel und damit Gewerbe. Würdest du jetzt nur Webseiten erstellen und diese verkaufen, dann wärst du auch Freiberufler.