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Kann ja auch ein User gewesen sein, der das Teil vielleicht auch gekauft hat, positiv denken.johen hat geschrieben:Öhm, ich habe von Amazon so einen richtig teuren Kluncker auf meiner Seite eingebunden und da ist heute tatsächlich jemand organisch drauf.
Und es würde sich kaum noch lohnen Abmahnungen zu schreiben.staticweb hat geschrieben:Ich fürchte das würde die andere Seite bevorteilen..
Vorsicht, vor solchen Äußerungen. Die Frage, ob Verstöße gegen die DSGVO wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können ist noch nicht mal ansatzweise geklärt.kyper hat geschrieben:Übrigens ist es so, dass z.B. bei einer fehlerhaften Datenschutzerklärungen gleich mehrere verschiedene Wettbewerber als Kläger den gleichen Fehler abmahnen können. ...