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Hab ich zuerst auch gedacht. Allerdings fragt da niemand vom Finanzamt wie du deine Einnahmen generierst. Das ist auch grundlegend gar nicht wichtig für die Einstufung als Freiberufler. Es kommt vielmehr darauf an was dein Tätigkeitsschwerpunkt und deine Vorbildung ist. Das FA hatte auch von mir eine Stellungnahme dazu haben wollen. Die habe ich denen gegeben und der Vorbehalt wurde aus meiner Akte gelöscht. Klar ist das auch Ermessenssache des Prüfers bei nicht eindeutig in eine Schublade steckbaren Berufen wie dem unseren, aber es gibt da auch eine Richtlinie vom BMWi zur Ermittlung ob eine Tätigkeit freiberuflich ist oder nicht. guck mal hier: https://www.existenzgruender.de/SharedD ... ufler.html <-- auf die habe ich mich auch immer wieder bezogen in meiner Kommunikation mit dem FA.mogli hat geschrieben:Mir war das einfach in Verbindung mit Affiliate Marketing zu heikel, da ich das Geld ja nicht mit einer Dienstleistung verdiene, sondern durch Schalten von Werbung. Wer will schon Gewerbsteuer nachzahlen müssen, wenn das Finanzamt mal genauer nachschautLollipop hat geschrieben:(wobei ich seit kurzem tatsächlich hochoffiziell und vom FA anerkannt Freiberufler Status habe tätä!)
Nun, ich bin von Angang an Gewerbetreibender, nicht Freiberufler. Kam für mich nie in Frage. Daher sind Fragen zur Freiberuflichkeit diesbezüglich bei mir wohl noch offen geblieben.servicepointde hat geschrieben: PS.: Mich erschreckt nach fast 2494 Beiträgen in diesem Forum deine Fragestellung.
Na, das ist der Knackpunkt. Weder in der offiziellen Checkliste des BMWi noch in der Kommunikation mit dem Finanzamt spielte das Thema wie ich meine Einnahmen generiere eine Rolle. Auch ist die Freiberuflichkeit nicht an eine beratende Tätigkeit gebunden. es geht dabei auch um geistig/ideelle Leistungen (wie zum Beispiel eines Künstlers, Schriftstellers, Publizisten etc.). Da muss dann erstmal ein Steuerprüfer mir den Status des Künstlers/Publizisten aberkennen, den ich jetzt seit 12 Jahren inne habe und damals nach einem Prüfverfahren von der KSK bestätigt bekommen habe. Notfalls wäre ich durchaus bereit dazu das auch gerichtlich klären zu lassen, wenn das zum Streitpunkt werden sollte. Denn es ändert sicher nichts an der Tätigkeit (z.B. die schriftstellerische Leistung) welches Medium ich bediene (print oder online) und wie die Einnahmen dazu generiert werden.mogli hat geschrieben:
Natürlich kann ich mir in den Checklisten etc. passende Punkte nehmen und auf mich münzen (das macht die Sache ja so gefährlich), aber am Ende heißt es dann doch letztlich: Website > Banner/Reflink > Handelsgeschäft > Provision.
Das dürfte ein Trugschluss sein bzw. gehen die Ämter etc. natürlich davon aus, dass die Tätigkeit, die du Ihnen darlegst, auch entlohnt wird. Spätestens bei einer Prüfung spielt das nämlich die Hauptrolle.Lollipop hat geschrieben:Na, das ist der Knackpunkt. Weder in der offiziellen Checkliste des BMWi noch in der Kommunikation mit dem Finanzamt spielte das Thema wie ich meine Einnahmen generiere eine Rolle.
Mal aus Interesse: Wirst du denn wirklich für deine Texte bezahlt? In deinem Fall kann die Regelung ja durchaus zutreffen, da du dazu noch nichts gesagt hast. Aber bei dem typischen Affiliate von nebenan und auch dem klassischen Blogger, der Banner schaltet etc. eben nicht.Lollipop hat geschrieben:Auch ist die Freiberuflichkeit nicht an eine beratende Tätigkeit gebunden. es geht dabei auch um geistig/ideelle Leistungen (wie zum Beispiel eines Künstlers, Schriftstellers, Publizisten etc.).