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Wieso auf Wunsch? Die 20% estländische Umsatzsteuer muss doch dann bei B2B in jedem Fall ausgewiesen werden oder?t.o. hat geschrieben: Da es sich aber um ein Unternehmen handelt, das auch unternehmerisch tätig ist, handelt es sich NICHT um ein B2C-Geschäft (was mit deutscher Umsatzsteuer abzurechnen wäre), sondern vielmehr um ein B2B-Geschäft, was der 20%-igen estländischen Umsatzsteuer unterliegt.
Backlinkseller stellt auf Wunsch die Gutschriften mit dieser estländischen Umsatzsteuer aus.
Allerdings würde das dazu führen, dass du dann auch in Estland eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsstest, um diese eingenommene estländische Umsatzsteuer auch wieder abzuführen.