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Gerade da wäre ich vorsichtig. Die "meisten" Bilderbörsen verlangen eine Kennzeichnung direkt am Foto oder zumindest in der Fußnote. Ich habe das bei einer Seite von mir so gelöst, daß ich in dem Fall in der Fußnote auf die Bildquellenseite verlinke. Dort sind dann alle Fotos erneut aufgelistet mit der Seite wo Sie eingebunden sind und dazu die (c) Angabe.Vegas hat geschrieben:
In der Praxis, keine Rechtsberatung, reicht eine separate Seite für Bildquellennachweise oder eine Einbindung unter dem Impressum aus.