Hallo,
im B2B gelten andere Regeln als im B2C.
Wir müssen unterscheiden zwischen Werbung und einem Geschäftsangebot.
Die meisten Reaktionen hier beziehen sich eher auf Werbung ohne Genehmigung.
Du möchtest aber im B2B mit den Adressaten ein Geschäft machen und bietest etwas an (Angebot)
Wenn Du das gezielt machst, brauchst Du Dir nach meiner Erfahrung und meinem Kenntnisstand überhaupt keine Sorgen um negative rechtliche Konsequenzen zu machen.
Wenn Du einem Kühlschrankverkäufer eine Badehosen-Domain anbietest, könntest Du aber zumindest Verärgerung erzeugen.
Wie ich Dich aber verstanden habe, geht Deine Frage mehr in die Richtung: Darf ich geeigneten Adressaten im B2B-Bereich ein Angebot machen?
PS: das ist keine rechtliche Beratung!
PPS: wir haben bestimmt schon 300.000 E-Mails im B2C-Bereich verschickt, ohne rechtliche Probleme. Wen es interessiert:
https://www.sellerconnect.de/forum/5951 ... ation.html