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Eigentlich sollte sich die Frage erledigen, wenn Du abgemeldet bist und in Deiner Bank Dein Konto mit einer japanischen Adresse verknüpft ist.Also falls es mal in DE zu einer Steuerprüfung kommen sollte und die die Einnahmen auf meinem Konto sehen und ich dann belege, dass ich in Japan dafür Steuern gezahlt habe, ist das alles rechtens?
Wobei laut Liste Japaner statt mit 20% mit 10% besteuert würdenwww.bzst.bund.de.
Klicken Sie auf der linken Seite „Steuern International“ an, dann „Abzugsteuerentlastung“,
darunter „Freistellung/Erstattung“ und darunter „Formulare“,
dann suchen Sie „Ihr“ Land (ggf. unter „sonstige Sprachfassungen“) und haben Ihren Antrag (für LIZENZEN).