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Schulterzucken und weitermachen.marc77 hat geschrieben:aber vielleicht einfach mal paar ideen oder Meinungen wie ihr damit umgeht...
Die Einkommensteuererklärung für 2007 ist noch lange nicht fällig. Insofern fallen auch keine Versäumniszuschläge an. Vielleicht meinst Du die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung für 2007.marc77 hat geschrieben:@früher zahlen als nötig:
dann zahlst du doch einen Versäumniszuschlag? klar, wenn der Betrag 6stellig ist lohnt sich das hinausziehen evtl. aber bei fünstellig dürfte sich doch der zuschlag mit den zinsen decken?
Nein. Aber wenn du deine Steuererklärung von einem Steuerberater machen lässt, dann hast du Zeit, bis zum 31.12. des Folgejahres, deine Steuererklärung einzureichen. Für 2007 müsstest du also die Erklärung spätestens am 31.12.2008 einreichen. Ich habe meine für 2006 kurz vor Weihnachten 2007 eingereicht.marc77 hat geschrieben:@früher zahlen als nötig:
dann zahlst du doch einen Versäumniszuschlag?
Watt denn nu? Am Anfang hast du von einer NACHzahlung geredet. Die gibt's nur nach Abgabe der Jahressteuererklärung am Ende vom Jahr. Vierteljährlich nennt sich SteuerVORAUSzahlung. Da beträgt die Frist 10 Tage nach Quartalsende, wenn ich mich nicht täusche.ich meinte auch nicht die erklärung sondern die vierteljährliche Steuerzahlung
Du solltest genau rechnen. Wenn sich das Finamt etwas zeit lässt, bezahlst du (deren) Zinsen, und die haben einen Zinssatz von 1%. Pro Monat.Wenn du die Kohle für ein Jahr auf ein Festgeldkonto packst, bekommst du aktuell ~3,5% Zinsen. Das kann, je nach erwarteter Nachzahlung, schon mal für ein Bier oder zwölf reichen