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Ich würde unabhängig davon aber trotzdem den Gang zum Steuerberater empfehlen. Da machst du einen Termin zur Erstberatung (normalerweise kostenfrei). Erkläre, womit du dein Geld machst, und schau, was er zu sagen hat. Lass dir natürlich auch die Kosten abschätzen. Ich hatte bei mir alles jahrelang selbst gemacht, aber irgendwann war's mir zu viel. Ich bin dann mit einer handvoll Musterrechnungen zu drei verschiedenen Steuerberatern gegangen und habe denen gezeigt, worum es geht, und wie ich das bis dato gemacht hatte. Einer der drei wusste sofort Bescheid, auch was Reverse Charge angeht, und machte auch sonst einen super Eindruck. Bei dem bin ich geblieben und bin sehr froh über diese Entscheidung.Sofern die Rechnungen mit einem Textverarbeitungsprogramm oder einer Tabellenkalkulation geschrieben werden und beispielsweise die Word- oder Excel-Vorlage nur als Maske dient und die Rechnung dann ausgedruckt wird, gilt diese als Papierrechnung, und es gelten dieselben Aufbewahrungsvorschriften für Papierbelege wie von vor 2015. Wird die Rechnung aber auch digital abgespeichert, gilt sie als elektronischer Beleg.