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Zurückbehaltungsrecht bzw. Unternehmerpfandrecht

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SEOteriker
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Beitrag SEOteriker » 12.12.2017, 16:53 Zurückbehaltungsrecht bzw. Unternehmerpfandrecht

Hey alle,

bald bin ich meinen lästigen Kunden endlich los. Hurrah.

Da dieser stets durch Überziehung des Zahlungsziels negativ auffiel und auch ansonsten sich nur schlecht zu benehmen wusste bin ich einerseits froh den Typen loszuwerden andererseits trau' ich ihm allerlei Gemeinheiten zu. Er hat auch allzuoft sich damit gebrüstet wieviele meiner Vorgänger er schon verklagt hat.

Er will mir in Kürze einen Auflösungsvertrag unterjubeln, was ja erstmal positiv zu bewerten ist. Aber warten wir's mal ab auf welche Übervorteilungs-Gedanken er diesmal wieder kommt.

Davor möchte er seine Festplatte, die der Datensicherung dient, abholen.
Von dieser Reihenfolge bin ich nicht angetan. Aus oben genannten Gründen.

Ich möchte erst mein Geld für meine Leistung und den Auflösungsvertrag und ihm dann erst die Festplatte aushändigen.
Doch darf ich das?

Kann ich die Festplatte als Pfand zurückbehalten bis er die Rechnung bezahlt hat? Oder schieß ich mir damit selbst ins Knie?

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