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Amazon com / uk / ca offizielles Geo-IP-Targeting
Achtung, relevant für ZM: Amazon EU hat neue Umsatzsteuer-ID
Das ist aber nicht korrekt. Bei der ZM geht es um das Leistungsdatum - wann das Geld gezahlt wurde, ist irrelevant.Eric78 hat geschrieben:Einnahmen zur ZM werden erst gemeldet, wenn sie auf dem Konto eingehen, nicht zu welchem Monat Amazon da virtuell irgendwas gutschreibt. Ganz einfach.
Entscheidend ist, wann die Leistung erbracht wurde. Und die wurde im Beispiel nunmal im März erbracht, aber die Vergütung steht erst im Mai fest.Im Falle der innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte sind die Angaben gemäß § 18a Abs. 8 Satz 2 UStG für den Meldezeitraum zu machen, in dem diese Leistungen und Lieferungen erbracht bzw. ausgeführt worden sind.
Das ist doch bei der Umsatzsteuer das gleiche, wenn du Soll-Versteuerung machst. Da musst du auch die Umsatzsteuer zahlen, sobald du eine Forderung hast - kann auch hier passieren, dass der Kunde nicht zahlt oder das Partnerprogramm dich rausschmeißt.Eric78 hat geschrieben:Was nützt mir denn ein Leistungsdatum, wenn am Ende wohlmöglich gar kein Geld überwiesen wird. Dann melde ich eine fiktive Summe, die gar nicht überwiesen wurde?
Das ist gut zu wissenEric78 hat geschrieben:Hatte übrigens schon zwei Umsatzsteuersonderprüfungen und dieses Prozedere wurde nie beanstandet.
Ich mache Ist-Versteuerung. Das hat aber mit der Zusammenfassenden Meldung nichts zu tun, die ist wieder eine ganz andere Geschichte.Eric78 hat geschrieben:Warum machst du keine Ist-Versteuerung? Das ist wohl das, was mein Steuerberater und Buchhalter für mich macht. Wäre jedenfalls logisch. Oder liegst du schon über 500k Jahresumsatz?