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Ja, du zahlst immer die 19% Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen. Die bekommst du aber vom Finanzamt wieder, wenn du Umsatzsteuerberechtigt (siehe oben) bist. Stellt Facebook die Rechnung aus den USA, wird keine Umsatzsteuer brechnet.rejoin14 hat geschrieben: Angenommen ich kaufe bei Facebook Werbung für 1000€ (Ausgaben) und ich erhalte davon von Amazon 2000€ Einnahmen (Gutschrift), muss ich dann auf die 1000€ Ausgaben von Facebook (Werbung) die MwSt von 19% zahlen?
Ja. Amazon ist derzeit in Luxemburg ansäßig und führt dort bereits die Umsatzsteuer ab. Das Ganze nennt sich Reverse Charge Verfahren in der EU. Einfach mal danach googeln/bingen.rejoin14 hat geschrieben: Die 2000€ die ich von Amazon erhalte sind ohne MwSt, somit sollte ich diese so wie sie sind behalten dürfen?
Nein. Du bezahlst die Rechnung so wie sie ist. Du kannst nichts dafür, wo eine Firma ihren Sitz hat. Allerdings kannst du dann auch keine 19% Umsatzsteuer vom deutschen Finanzamt zurück fordern, da du ja auch keine ausgegeben hast.rejoin14 hat geschrieben: Auf die 1000€ Facebook Werbung zahle ich keine MwSt, diese muss ich da Facebook nicht in Deutschland ist selbständig ans Finanzamt überweisen? D.h. 190€ ans Finanzamt überweisen?
Upsi, erst hier gelesen. Damit entfallen für dich ohnehin fast alle Rechte und Pflichten der Umsatzsteuer, solange du nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr Gewinn (nicht Umsatz!) machst. Danach rutschst du da automatisch rein. Dennoch musst du immer Umsatzsteuer zahlen, ob du nun Kleinunternehmer bist oder nicht. Wie schon gesagt, empfehle ich daher, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, da man immer die 19% Umsatzsteuer in Deutschland wieder bekommt. Haben oder nicht haben, sag ich hier immer. Wäre ja dumm, Geld zu verschenken. Schon gar nicht bei 19%.rejoin14 hat geschrieben: Falls es wichtig ist ich habe eine Kleinunternehmerregelung.