Ich würde bei Yelp einen Firmeneintrag zu ihr anlegen, falls noch nicht vorhanden.
Das kann jeder.
Danach würde Ich sie dort bewertden, und darin das alles kurz und
sachlich der Wahrheit entsprechend schildern.
Dann kann sich jeder selbst einen Eindruck machen.
Ich habe einer Richterin am AG Dorsten die Ich nur aus den Medien "kannte" (der Fall wo ein Typ eine Frau im McDrive schlug, weil er glaubte sie habe ihn und seine Freundin bei "Aktivitäten" im Auto gefilmt) einen schlechten Charakter attestiert, weil sie in einer Erklärung ganz deutlich machte, dass es schlimmer sei, wenn ein Mann eine Frau schlägt, als umgekehrt (in gleicher Intensität). War bei Facebook-Rezensionen, und evtl. auch Yelp.
Da hat der gemeine Deutsche doch schon die Hose voll, wenn er/sie nur dran denkt einem Richter etc. eine miese Bewertung im Internet zu geben.....
Für eine Anzeige braucht es keine Rechtsanwälte, das geht bei jeder Polizei, oder wenn man es noch einfacher will, einfach ein Fax an die Staatsanwaltschaft.
Wenn es wirklich wechselseitige Beleidigungen gab, dann können die sich nach StGB 189 gegenseitig aufheben.
Maximal hier wäre Rechtsrat evtl. nützlich, um zu klären, ob dass was man selbst sagte unter "Beleidigung" fallen könnte.
Denn wenn nicht, könnte man ihre "offensivere Art" ja zur Anzeige bringen.
Aber wie erwähnt, die Sache inkl. mieser Bewertung auf Facebook-Rezensionen, Yelp, GoLocal, Klicktel etc. zu schildern ist doch viel effektiver.
Dazu evtl. noch Fotos der beschriebenen Lebensumstände der drei vorhandenen Vögel.
Das dürfte das Bild ihrer sozialen und fachlichen Inkompetenz verstärken.
Außerdem kann man über ihren sozialen, intellektuellen etc. Hintergrund und mögliche Probleme spekulieren.
"Evtl.", "Möglicherweise", "ich hatte den Eindruck..."
Wenn mir mal jemand so dreist kommt, dann "beleidige" Ich indirekt über das analysieren ihres/seines miesen Lebens in mieser ungeliebter Arbeit etc..
Da trifft man mit guter Chance einen wunden Punkt.
Ich hatte eine die blaffte mich auf die Frage nach Abholung bei eBay an, dass sie das nicht wolle, sie hatte schon "Stalker" (dabei hätte ich wohl sowieso in der Kaufbestätigungs-Email ihre Adresse von Ebay bekommen 0_o).
Ich erwähnte in der Anfrage mit guter Absicht, dass wenn sie Abholung nicht ausschließt jeder Käufer ein Recht (nach BGB) auf Abholung habe, und es das berühmte "Fahhradsattel-Urteil" (am Ende musste der der zwei Sättel für evtl. 10 Euro nicht abhiolen lassen wollte die Prozesskosten zahlen, UND Schadenersatz für die Zwischenzeitlich weitergegebenen Sättel im Neukaufwert zahlen) gäbe.
Die Pampige verletzende Antwort auf diesen freundlichen Hinweis eines Risikos (es reicht nicht, bei eBay "Abholung" nicht anzuklicken) musste Ich entsprechend kommentieren.
Auch dass Sie mit solchem verletztenden Verhalten Menschen dazu motiviert sich an ihr Rächen zu wollen. Sie also "Stalker" anzieht.
Das ist leider ein absolutes Tabu, auch unter Psychologen.
Auch wenn es bekannterweise asoziale Verletzende Menschen gibt, das ist ein "Tabu".
in einer TV-Serie zu unglücklichen Todesfällen nannte eine (echte) Psychologin den Typus Mädchen/Junge-Frau an einer Schule (in US-Filmen/Serien asoziale Cheerleader, aber auch in Deutschland gut vertreten) ganz "plakativ" eine "Bitch".
Ach ja, wenn tatsächlich "was kommt", alles ignorieren, was nicht von einem Staatsanwalt unterschrieben im gelben Umschlag kommt.
"Polizeiliche Vorladungen" haben so viel rechtlichen Status wie die Einladung zu einer Kaffeefahrt.
Man muss nicht mal den evtl. montag morgens um 9 Uhr festgesetzten Termin absagen.
Gerade wenn sich Polizisten selbst beleidigt fühlen wird solche Zeit und ein den Eindruck erzeugender Ton man müsse erscheinen schon als Selbstjustiz eingesetzt. Evtl. im Wissen dass sie damit bei der Staatsanwaltschaft keine Vorladung bekämen, wie die PV eingesetzt, um das Opfer zu erschrecken, und durch Zeitverlust/Urlaubstag, Sprit/Ticket-Kosten, Anwaltskosten etc. eine Ersatzbestrafung zu erschaffen. Und dann besteht noch die gute Chance dass wenn man vor Ort ist, sie noch eine Nötigung im Amt begehen, wenn sie weiterhin so tun, als läge eine Straftat vor, und Sie z.B. im Falle eine Autoaufklebers "die Sache vergessen", wenn man es entfernt.
Z.B. der legale Aufkleber "Die Deutsche Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle".
Realer Fall. Der Ex-Bürgermeister Dr. Jur. (!) Rips von Erftstadt (wegen gesundheitlicher Gründe abgetreten, tja, "Karma is a Bitch"...) wollte mich unbedingt bestraft sehen, hat (s)eine Schergin vom Ordnungsamt zum fotografieren geschickt (hält der die für so doof einen einfachen Satz am Telefon falsch durchzugeben 0_o ), ob da nicht do was illegales zu erkennen wäre. Denn so allgemein ist das Dr.-Brosa-Zitat legal. So wie mit "Soldaten sind Mörder".
Weil es mindestens eine "überschaubare Gruppe" sein muss.
Also z.B. eine bestimmte Dienststelle. Bei den Polizeien von Städten käme es evtl. auf das Gericht und die Größe der Stadt an.
Nein, Ich erschien nicht zur PV. Im Nachhinein ärgert mich das etwas, da ich so sein kriminelles Verhalten hätte dokumentieren und online erwähnen bzw. ihn namentlich im Yelp-Eintrag etc. zur Kriminalpolizei hätte erwähnen können.
Alternativ hätte Ich den Brief mit einem dicken Smiley und "Muharharhar" darunter pünktlich zum Termin an ihn faxen können.
Das dürfte zwar sein Ego stark verletzen (mehr als plumpe beleidigende Wörter), aber nicht als Beleidigung verfolgbar sein.
Ach ja, bei der Ganzen Sache fällt doch die Selbstverständlichkeit auf, mit der "der gemeine Deutsche" an StGB 185 bis 189 + 192 hängt.
Die Grünen haben sich mal für die Abschaffung der STrfbarkeit der Beldigung selbst eingesetzt.
Jetzt wo mit Böhmermann Beleidigung ein Thema ist, kommt kein Wort von denen oder einer anderen Partei auch StGB 185 abzuschaffen.
Hier Text dazu:
https://rechtsanwalt-andreas-fischer.de ... chland.pdf
Das KSZE (eine Organisation, ähnlich wie die WHO etc.) kritisiert Deutschland wegen der Existenz solcher Gesetze, und dem damit verbundenen Verstoß gegen die Menschenrechte (Meinungsfreiheit).
Hier noch die Vorlage in Englisch:
https://www.eucars.de/images/stories/insult_eng.pdf
Enthält auch noch einen Vergleich des türkischen criminal code 301 damals bekannt als "Beleidigung des Türkentums" mit max. 3 Jahren und nötiger Zustimmung durch den Justizminister gegenüber dem Dt. "Verunglimpfung des Deutschen Staates und seiner Symbole" mit max. 5 Jahren Knast, und es kann jeder SA Anklage erheben.
@ nerd
Wie man da auch lesen kann, gerade die Gerichte, die Richter und Staatsanwälte, sowie natürlich auch Polizei-Lobbyisten hängen sehr am Beleidigungs-Recht.
Die gleichen Staatsjuristen die gerne über zu viel Arbeit, die "Prozesshanseln" (mir ist lieber jemand klagt gegen die Arge für eine Klobürste und Unterhose [reale Fälle, und gewonnen] als wenn ein Polizist gegen einen Bürger wegen Beleidigung vor Gericht steht) unter Nachbarn etc. meckern.
Beleidigung macht alleine 20% der Prozesse aus!
Wäre ja undenkbar, dass ein Prozessbeobachter oder Angeklagter etc. vor dem Gericht (auf der Straße) in die Kameras oder Notizblöcke etc. den Richter als arrogantes dummes *****loch bezeichnen könnte...
Aber in England wäre das kein Problem.
Ja, den Wettbewerb zur Beleidigung Erdogans mit einem Limmerik des Spectator hätten sie dort auch gegen dem Premierminister ausrufen können.
Kritisch zu erwähnen ist aber, nicht gegen die Königin.....
In den Niederlanden gab es schon einige Verurteilungen, owohl man auch da scheinbar keine Beleidigung im allgemeinen Strafrecht hat.
Also wieder nur "Mayestätsbeleidigung".
Interessant auch zu den Niederlanden, da zahlt man IMMER seine Prozesskosten selbst, auch wenn man gewinnt.....
@ hanneswobus
Es gibt sogar eine Seite die "Dampf Ablassen" heisst.
Mit Bindestrich und net.
Ich selbst finde die aber zu zurückhaltend.
Es sollte jemand einen Klon aufmachen, auf dem man auch Namen und Adressen nennen darf.....
Z.B. von Richtern, Polizisten, Jobcenter-Sachbearbeitern (nein, war nie "Kunde") etc.. Ärzte müssen sich schließlich auch bewerten lassen, öffentlich.
@ rem
Alleine die Behauptung der "Tonbandaufzeichnung" ermöglicht eine Strafanzeige (stgb 201).
Hätte man einen Zeugen, könnte es deswegen sogar zu einer Haussuchung bei der Person kommen.
Ich hätte dem keinen Hinweis zur Strafbarkeit gegeben, und versucht den dazu zu provozieren dass er damit zur Polizei geht.
Egal was da drauf wäre, die würden es sich nicht anhören, aber ANzeige wegen der Aufnahme aufnehmen (mindestens nach Rückfrage ob der Betroffene das will, ist ja wohl kein Offizialdelikt).