Da wird also das TMG §5 so ausgelegt, dass man als Betreiber einer Kleinanzeigenseite darauf achten muss, dass (gewerbliche) Anbieter ein Impressum in der Anzeige haben.
Sucht man dbzgl. weiter, findet man tatsächlich weitere Urteile. Das heisst nun konsequenterweise, dass Adsense-Anzeigen ein Impressum haben müssten!!??
Manche Juristen zweifeln zwar, ob §5 tatsächlich für Kleinanzeigen gelten kann, aber da könnte mal wieder eine neue Abmahn-Welle folgen. Ich persönlich halte so eine Auslegung für total überzogen.
Jedenfalls hat neben anderen der neue eb*y-Kleinanzeigenmarkt bei gewerblichen Anzeigen ein Zusatzfeld-Mussfeld für ein Impressum eingeführt !!
Da würde mich mal eine Antwort aus dem Adsense-Team freuen.